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03.11.2016

Meldung, Steuerrecht

Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge?

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Auch die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollten angepasst werden, heißt es in dem Antrag, um eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften bei Kapitalanlagen sicherzustellen.

Brandenburg möchte die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abschaffen und startet dazu eine Initiative, die morgen im Bundesrat vorgestellt wird. In dem Entschließungsantrag fordert das Land, Kapitalerträge wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz abzurechnen.

Nach der Abgeltungsteuer werden Zinseinkünfte pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dies führe zu einer Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber anderen Einkommensarten, deren Besteuerung progressiv ansteige und die mit bis zu 45 Prozent versteuert werden könnten, heißt es in der Entschließung. Diese Gerechtigkeitslücke solle mit Abschaffung der Abgeltungsteuer geschlossen werden.

Gegen Privilegierung von Besserverdienenden

Davon abgesehen gebe es auch keinen Grund, an der Steuer festzuhalten. Denn entgegen der ursprünglichen Annahme habe der geringe Steuersatz von 25 Prozent die Bezieher von Kapitaleinkünften nicht davon abgehalten, ihr Geld mit fragwürdigen Steuerverkürzungsmodellen ins Ausland zu schaffen. Zumal man mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen eine Grundlage für eine effektive Besteuerung von im Ausland angelegtem Kapital geschaffen habe.

Weitere Neuregelungen erforderlich

Darüber hinaus weist Brandenburg darauf hin, dass die Wiedereinführung der individuellen Besteuerung von Kapitaleinkünften eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren ausgeschütteten Gewinnen erforderlich mache. Außerdem sei zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanlagen weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig bleiben sollten und der Abzug tatsächlicher Werbekosten zugelassen werden könne.

Vorstellung und Ausschusszuweisung

Brandenburg stellt die Entschließung morgen, am 4. November im Plenum vor. Anschließend befassen sich die Fachausschüsse mit dem Vorschlag.

(Bundesrat vom 28.10.2016 / Viola C. Didier)


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