• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes

22.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes

Beitrag mit Bild

Das IDW hat eine Klarstellung zur Ableitung eines barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes veröffentlicht.

Der IDW-Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes eine klarstellende Ergänzung in den F&A zu IDW S 1 i.d.F. 2008 verabschiedet.

Bei der Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes setzt die Anwendung der dort angegebenen Formel des Barwertfaktors für Laufzeiten von mehr als 30 Jahren voraus, dass der Zinssatz im Jahr 30 die angesetzte langfristige Wachstumsrate übersteigt. Andernfalls ist bei dem Berechnungsmodell zur Ableitung eines barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes ein hinreichend langer Zeitraum zugrunde zu legen.

(IDW vom 21.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht