• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ablehnung eines Bewerbers aufgrund sexistischen Tattoos?

04.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Ablehnung eines Bewerbers aufgrund sexistischen Tattoos?

Beitrag mit Bild

©Fxquadro/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Bewerbers für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei zurückgewiesen, der damit die anderweitige Besetzung der Stelle verhindern wollte.

Der Polizeipräsident in Berlin hatte den Bewerber aufgrund einer Tätowierung an seinem Unterarm abgelehnt, die die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt. Das Gericht verwies auf den Beurteilungsspielraum der Berliner Polizei und konnte Ermessenfehler bei ihrer Entscheidung nicht erkennen. Es sei jedenfalls gut vertretbar, dass eine solche Abbildung auf dem Arm eines Mitarbeiters des Polizeipräsidenten von Bürgerinnen und Bürgern als sexistisch wahrgenommen werden könne.

Tattoos als regelmäßiger Streitpunkt

Die Berliner Polizei hatte ihre Einstellungspraxis im Hinblick auf Tätowierungen zuletzt gelockert, indem sie auch im Dienst sichtbare Tattoos teilweise für zulässig erachtet, sofern diese mit den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität der Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.04.2018 (58 Ga 4429/18) kann mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 03.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht