• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ablehnung eines Bewerbers aufgrund sexistischen Tattoos?

04.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Ablehnung eines Bewerbers aufgrund sexistischen Tattoos?

Beitrag mit Bild

©Fxquadro/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Bewerbers für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei zurückgewiesen, der damit die anderweitige Besetzung der Stelle verhindern wollte.

Der Polizeipräsident in Berlin hatte den Bewerber aufgrund einer Tätowierung an seinem Unterarm abgelehnt, die die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt. Das Gericht verwies auf den Beurteilungsspielraum der Berliner Polizei und konnte Ermessenfehler bei ihrer Entscheidung nicht erkennen. Es sei jedenfalls gut vertretbar, dass eine solche Abbildung auf dem Arm eines Mitarbeiters des Polizeipräsidenten von Bürgerinnen und Bürgern als sexistisch wahrgenommen werden könne.

Tattoos als regelmäßiger Streitpunkt

Die Berliner Polizei hatte ihre Einstellungspraxis im Hinblick auf Tätowierungen zuletzt gelockert, indem sie auch im Dienst sichtbare Tattoos teilweise für zulässig erachtet, sofern diese mit den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität der Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.04.2018 (58 Ga 4429/18) kann mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 03.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht