• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abkommen mit USA über Versicherungen und Rückversicherungen

25.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Abkommen mit USA über Versicherungen und Rückversicherungen

Beitrag mit Bild

©meshmerize/fotolia.com

Die EU und die USA haben ein bilaterales Abkommen über Versicherungen und Rückversicherungen für mehr Rechtssicherheit und mehr Schutz für die Verbraucher unterzeichnet. Dieses soll auch die Kosten und Bürokratie für EU-Versicherer und Rückversicherer, die in den USA tätig sind, senken.

Im Einklang mit den Zielen des Investitionsplanes für Europa und der Kapitalmarktunion ermögliche die Vereinbarung Rückversicherern, ihre Investitionskapazität zu stärken. EU-Rückversicherer schätzten, dass sie etwa 40 Mrd. US-Dollar an Sicherheiten in den USA hinterlegt hätten, die statt dessen investiert werden könnten, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Das Abkommen solle Versicherern und Rückversicherern aus der EU und den USA Rechtssicherheit bei der Anwendung des jeweiligen Rechtsrahmens geben. Durch die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und den Austausch von Informationen werde es möglich, Versicherungsnehmern und Verbrauchern besseren Schutz zu bieten.

Zum weiteren Vorgehen

Mit der Unterschrift können Teile der Vereinbarung vorläufig angewendet werden. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Abschluss des Abkommens genehmigen. Der Text wurde von der EU-Kommission auf der Grundlage eines Mandates ausgehandelt, das der Rat im April 2015 gebilligt hatte. Das Abkommen umfasst Bestimmungen zur Rückversicherung, zur Gruppenaufsicht und zum Austausch von Informationen.

(EU-Kommission vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)