• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgeltungsteuer: Zeitpunkt für Antrag auf Regelbesteuerung

30.09.2015

Meldung, Steuerrecht

Abgeltungsteuer: Zeitpunkt für Antrag auf Regelbesteuerung

Beitrag mit Bild

Was ist günstiger? Regelbesteuerung oder pauschale Abgeltungsteuer?

Ein Antrag auf Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist nur bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung möglich, entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil.

Die Klägerin war an einer GmbH beteiligt und erzielte aus dieser Beteiligung Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen. Diese waren mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert worden. In ihrer Steuererklärung stellte die Klägerin zwar u.a. einen Antrag auf sog. Günstigerprüfung, nicht jedoch einen Antrag auf Regelbesteuerung für diese Kapitalerträge. Eine Regelbesteuerung hätte zu einer geringeren Steuer geführt. Diesen Antrag stellte die Klägerin erst, nachdem sie die von ihr unterschriebene Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben hatte, allerdings noch vor dem Abschluss der Einkommensteuerveranlagung. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten eine Berücksichtigung des Antrags als verspätet ab.

Gesetzliche Regelung ist eindeutig

Der BFH schloss sich dieser Ansicht dem Urteil vom 28.07.2015 (Az. VIII R 50/14) an. Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 EStG ist der Antrag auf Regelbesteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Abzustellen ist insoweit auf den Eingangsstempel des Finanzamts auf der in Papierform abgegeben Einkommensteuererklärung.

Antrag auf Günstigerprüfung genügt nicht

Der Klägerin kam auch nicht zugute, dass sie in der Einkommensteuererklärung einen davon unabhängigen anderen Antrag (hier: auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG) gestellt hatte. Dieser Antrag kann den gebotenen Antrag auf Regelbesteuerung für Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht ersetzen. Eine entsprechende konkludente Antragstellung hat der BFH jedenfalls bei einem fachkundig beratenen Steuerpflichtigen abgelehnt. Die mangelnde Kenntnis des Steuerberaters der Klägerin über verfahrensrechtliche Fristen begründet grundsätzlich einen Verschuldensvorwurf, sodass auch die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorlagen.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht