12.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Beitrag mit Bild

Wird es die Abgeltungsteuer bald nicht mehr geben?

Angesichts des bevorstehenden automatischen Informationsaustauschs zwischen verschiedenen Ländern über Finanzkonten hat der Bundesrat eine Überprüfung der deutschen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent verlangt.

Mit der Abgeltungsteuer habe man der Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenwirken wollen, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919).

Rückkehr zur synthetischen Besteuerung aller Einkünfte?

Der Informationsaustausch mache es notwendig, „die Wirkungsweise und die Frage der weiteren Notwendigkeit der bestehenden Abgeltungsteuer zu evaluieren. Insbesondere ist zu überprüfen, ob eine Rückkehr zur synthetischen Besteuerung aller Einkünfte angezeigt ist; Zinseinkünfte wären dann wie alle übrigen Einkünfte wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.“ Die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung die Auffassung, „dass eine Evaluierung erst vorgenommen werden sollte, wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist und wirksam umgesetzt wurde“. Zieldatum für die Umsetzung sei 2017.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht