• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgasskandal: Fristablauf beim Musterverfahren gegen Volkswagen AG

09.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Abgasskandal: Fristablauf beim Musterverfahren gegen Volkswagen AG

Beitrag mit Bild

©PhotoSG/fotolia.com

Am 08.09.2017 ist die durch § 10 Abs. 2 KapMuG vorgesehene Frist zur Anmeldung von Ansprüchen beim Oberlandesgericht Braunschweig abgelaufen. Bis zum Fristende sind insgesamt 1.955 Anmeldungen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 350 Mio. Euro eingegangen.

Die Anmelder werden nicht zu Beteiligten des Musterverfahrens. Die Anmeldung bewirkt lediglich, dass die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt ist.

Wer sind Beteiligte?

Beteiligte des Musterverfahrens sind gem. § 9 Abs. 1 KapMuG ausschließlich die Musterklägerin, die Musterbeklagte und die Beigeladenen. Bei den Beigeladenen handelt es sich um die Klägerinnen und Kläger, deren Verfahren durch das Landgericht Braunschweig ausgesetzt und die nicht als Musterkläger ausgewählt worden sind.

Zum Hintergrund

Beim Landgericht Braunschweig wurden bislang rund 1.640 Klagen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 9 Mrd. Euro erhoben. Davon sind bisher rund 1.550 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Mrd. Euro ausgesetzt, für die das beim Oberlandesgericht geführte Musterverfahren bindend sein wird.

(OLG Braunschweig, PM vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)