• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgasskandal: Fristablauf beim Musterverfahren gegen Volkswagen AG

09.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Abgasskandal: Fristablauf beim Musterverfahren gegen Volkswagen AG

Beitrag mit Bild

©PhotoSG/fotolia.com

Am 08.09.2017 ist die durch § 10 Abs. 2 KapMuG vorgesehene Frist zur Anmeldung von Ansprüchen beim Oberlandesgericht Braunschweig abgelaufen. Bis zum Fristende sind insgesamt 1.955 Anmeldungen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 350 Mio. Euro eingegangen.

Die Anmelder werden nicht zu Beteiligten des Musterverfahrens. Die Anmeldung bewirkt lediglich, dass die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt ist.

Wer sind Beteiligte?

Beteiligte des Musterverfahrens sind gem. § 9 Abs. 1 KapMuG ausschließlich die Musterklägerin, die Musterbeklagte und die Beigeladenen. Bei den Beigeladenen handelt es sich um die Klägerinnen und Kläger, deren Verfahren durch das Landgericht Braunschweig ausgesetzt und die nicht als Musterkläger ausgewählt worden sind.

Zum Hintergrund

Beim Landgericht Braunschweig wurden bislang rund 1.640 Klagen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 9 Mrd. Euro erhoben. Davon sind bisher rund 1.550 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Mrd. Euro ausgesetzt, für die das beim Oberlandesgericht geführte Musterverfahren bindend sein wird.

(OLG Braunschweig, PM vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht