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12.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Abgas-Skandal: Kommission kann künftig EU-weite Rückrufe starten

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©olando/fotolia.com

Dieselgate hat die Schwäche des europäischen Regelungs- und Marktüberwachungssystems offenbart. Eine Generalüberholung des Systems soll nun für mehr Sicherheit sorgen. In Zukunft wird die Kommission in der Lage sein, Kontrollen an Fahrzeugen durchzuführen, EU-weite Rückrufe zu starten und bei Verstößen Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug zu verhängen.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine Einigung über den Kommissionsvorschlag vom Januar 2016 für eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenvorschriften für die Typgenehmigung erzielt. Diese Vorschriften regeln das Verfahren für die Bescheinigung, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden, und die strenge Überprüfung der laufenden Einhaltung der EU-Vorschriften durch den Hersteller.

  1. Bessere Qualität und stärkere Unabhängigkeit bei der Typgenehmigung und den Prüfungen, bevor ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wird:

Die technischen Dienste müssen regelmäßig und unabhängig auf der Grundlage strenger Leistungskriterien überprüft werden, damit sie von einem Mitgliedstaat für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung neuer Fahrzeugmodelle benannt werden bzw. ihre Benennung behalten können.

  1. Mehr Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem EU-Markt sind:

Während es bei den bisherigen Bestimmungen hauptsächlich um die Prüfung von der Fertigungsstraße entnommenen Prototypen vor der Genehmigung geht, müssen die Mitgliedstaaten künftig regelmäßig Fahrzeuge stichprobenartig prüfen, die bereits auf dem Markt der betreffenden Länder sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden öffentlich zugänglich sein. Alle Mitgliedstaaten werden nun in der Lage sein, in ihrem Hoheitsgebiet sofort Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge zu ergreifen, und müssen nicht wie zurzeit noch abwarten, bis die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.

  1. Europäische Aufsicht:

In Zukunft wird die Kommission Kontrollen unabhängig von den Mitgliedstaaten durchführen und hat die Möglichkeit, EU-weite Rückrufe zu starten. Sie wird befugt sein, die Benennung technischer Dienste anzufechten und Verwaltungsstrafen von bis zu 30 .00 Euro je vorschriftswidriges Fahrzeug gegen Hersteller oder technische Dienste zu verhängen. Das geltende Verbot von Abschalteinrichtungen wird aufrechterhalten, die Neureglung geht jedoch noch einen Schritt darüber hinaus: In Zukunft müssen die Fahrzeughersteller Zugang zu den Softwareprotokollen der jeweiligen Fahrzeuge gewähren. Diese Maßnahme geht Hand in Hand mit dem Gesetzgebungspaket zu Emissionen im praktischen Fahrbetrieb: So wird es sehr schwer, Emissionsvorschriften zu umgehen.

(EU-Kommission, PM vom 07.12.2017 / Viola C. Didier)


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