• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgas-Skandal: Keine Rückzahlung des Kaufpreises

26.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Abgas-Skandal: Keine Rückzahlung des Kaufpreises

Beitrag mit Bild

Betroffen vom VW-Abgasskandal sind laut einer zweiten Notice of Violation der EPA von Anfang November 2015 auch Fahrzeuge von Audi und Porsche.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Eigentümers eines Audi A4 auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen der Software, die den Schadstoffausstoß im Testfall herunter regelt, abgewiesen. Offen gelassen wurde, ob das Fahrzeug wegen der Manipulationssoftware einen Mangel aufweist.

In dem Streitfall hatte das beklagte Autohaus angeboten, das Fahrzeug technisch nachzubessern, was der Käufer ablehnte. Der Käufer hätte vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen. Eine solche Fristsetzung zur Nachbesserung eines Mangels sei nur ganz ausnahmsweise entbehrlich, so das Gericht, wenn etwa der Audi-Vertragshändler eine Nachbesserung endgültig verweigert hätte.

Rücktritt wäre möglich gewesen

Das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung sei vorliegend auch nicht wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels ausgeschlossen, heißt es im Urteil 6 O 413/15 vom 23.08.2016. Denn der Kaufvertrag sei im Jahre 2012 geschlossen worden, und das Autohaus habe erst im September 2015 von der sog. Manipulationssoftware im Audi A4 Avant gehört. Auch muss sich das Autohaus als selbstständiger Audi-Vertragshändler nicht ein mögliches früheres Wissen der AUDI AG zurechnen lassen. Der Autokäufer habe schließlich nicht vom Vertrag zurücktreten dürfen, weil die Nachbesserung der Motorsoftware einige Zeit dauere. Denn eine flächendeckende Rückrufaktion benötige Zeit; damit ist auch das Kraftfahrtbundesamt einverstanden.

Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

(LG Düsseldorf, PM vom 23.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Meldung

©psdesign1 /fotolia.com


04.03.2026

EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Der aktuelle Bericht der EUStA zeigt deutlich, dass sich organisierte Kriminalität zunehmend in Richtung komplexer Steuer- und Handelsbetrugsmodelle verlagert.

weiterlesen
EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Meldung

©p365.de/fotolia.com


04.03.2026

GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)