• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgas-Skandal: Keine Rückzahlung des Kaufpreises

26.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Abgas-Skandal: Keine Rückzahlung des Kaufpreises

Beitrag mit Bild

Betroffen vom VW-Abgasskandal sind laut einer zweiten Notice of Violation der EPA von Anfang November 2015 auch Fahrzeuge von Audi und Porsche.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Eigentümers eines Audi A4 auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen der Software, die den Schadstoffausstoß im Testfall herunter regelt, abgewiesen. Offen gelassen wurde, ob das Fahrzeug wegen der Manipulationssoftware einen Mangel aufweist.

In dem Streitfall hatte das beklagte Autohaus angeboten, das Fahrzeug technisch nachzubessern, was der Käufer ablehnte. Der Käufer hätte vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen. Eine solche Fristsetzung zur Nachbesserung eines Mangels sei nur ganz ausnahmsweise entbehrlich, so das Gericht, wenn etwa der Audi-Vertragshändler eine Nachbesserung endgültig verweigert hätte.

Rücktritt wäre möglich gewesen

Das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung sei vorliegend auch nicht wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels ausgeschlossen, heißt es im Urteil 6 O 413/15 vom 23.08.2016. Denn der Kaufvertrag sei im Jahre 2012 geschlossen worden, und das Autohaus habe erst im September 2015 von der sog. Manipulationssoftware im Audi A4 Avant gehört. Auch muss sich das Autohaus als selbstständiger Audi-Vertragshändler nicht ein mögliches früheres Wissen der AUDI AG zurechnen lassen. Der Autokäufer habe schließlich nicht vom Vertrag zurücktreten dürfen, weil die Nachbesserung der Motorsoftware einige Zeit dauere. Denn eine flächendeckende Rückrufaktion benötige Zeit; damit ist auch das Kraftfahrtbundesamt einverstanden.

Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

(LG Düsseldorf, PM vom 23.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


14.03.2025

Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Die emotionale Bindung deutscher Arbeitnehmer an ihre Unternehmen erreicht ein Rekordtief: Nur noch 9 % fühlen sich wirklich engagiert.

weiterlesen
Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


14.03.2025

Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Streubesitzdividenden bleiben voll gewerbesteuerpflichtig. Ein Abzug ausländischer Quellensteuern im gewerbesteuerlichen Organkreis ist ausgeschlossen.

weiterlesen
Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank