• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abgabenordnung: Neue Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen

08.06.2016

Meldung, Steuerrecht

Abgabenordnung: Neue Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen

Beitrag mit Bild

Auf nationaler Ebene gibt es nun einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Steuerbetrug durch Briefkastenfirmen. Das BMF hat mit den Ländern eine grundlegende Einigung über konkrete Verschärfungen des Steuerrechts erzielt.

Die Bundesregierung reagiert auf die „Panama Papers“ mit einem Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen. Der 10-Punkte-Aktionsplan soll gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vorgehen.

Gemeinsam mit den Ländern bringt die Bundesregierung konkrete Änderungen in der Abgabenordnung auf den Weg. Die Abgabenordnung ist das „Steuergrundgesetz“, in dem die Grundlagen des Besteuerungsverfahrens in Deutschland geregelt sind. Ziel ist es, dass die Finanzverwaltung umfassende Informationen über die Geschäftsbeziehungen von deutschen Steuerpflichtigen mit Briefkastenfirmen in Steueroasen erhält und sie dafür mit neuen Ermittlungs-Befugnissen auszustatten. Bisher unterliegt die Finanzverwaltung zu starken Restriktionen, um an die entscheidenden Informationen zu gelangen. Die Steuer-Abteilungsleiter des Bundesfinanzministeriums und der Länderfinanzministerien schlagen deshalb vor, die Abgabenordnung in drei Bereichen zu ändern.

Erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen

Bereits jetzt haben Steuerzahler die Pflicht, den Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft dem Finanzamt mitzuteilen, wenn eine gewisse Mindestbeteiligungsquote erreicht ist (z. B. bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer Körperschaft ab 10 Prozent). Nunmehr sollen diese Mitwirkungspflichten auf jegliche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmen erweitert werden.

Anzeigepflichten für Banken

Es soll eine neue steuerliche Anzeigepflicht für Banken geben. Die Kreditinstitute sollen den Finanzbehörden mitteilen müssen, welche Beteiligungen an Briefkastenfirmen oder wirtschaftliche Beziehungen zu Briefkastenfirmen sie vermittelt oder hergestellt haben.

Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung

Das sog. steuerliche Bankgeheimnis nach § 30a der Abgabenordnung soll aufgehoben werden. Hier geht es ausdrücklich nicht um das zivilrechtliche Bankgeheimnis, sondern dass bei Betriebsprüfungen von Banken Zufallsfunde über Geschäftsbeziehungen von Bankkunden zu Briefkastenfirmen von der Finanzverwaltung uneingeschränkt für weitere Ermittlungen ausgewertet werden dürfen. Banken sollen zudem – außerhalb einer Betriebsprüfung – bei hinreichendem Anlass zu Auskünften über entsprechende Geschäftsbeziehungen verpflichtet sein.

Sammelauskunftsersuchen wird gesetzlich verankert

Die nach der Rechtsprechung bereits bestehende Möglichkeit von Sammelauskunftsersuchen soll ausdrücklich gesetzlich verankert werden. Bei einem hinreichend konkreten Anlass oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen sollen Auskunftsersuchen bei Banken auch für eine Mehrzahl von Fällen zulässig sein.

Neue Pflichten für Banken

Die Banken werden dazu verpflichtet, künftig die Steuer-Identifikationsnummer jedes Kontoführers und des abweichend wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen und aufzeichnen. Bislang beschränken sich die sog. Legitimationsprüfung nach § 154 der Abgabenordnung auf Name und Anschrift. Die Erfassung der Steuer-Identifikationsnummer ist insbesondere im Kontenabrufverfahren ein wichtiges Merkmal. Bisher müssen Banken bei Auflösung eines Kontos die Daten im Rahmen des Kontenabrufverfahrens nur für die Dauer von drei Jahren zum Abruf vorhalten. Diese Frist soll auf zehn Jahre verlängert werden, um die Aufklärung länger zurückliegender Straftaten zu erleichtern.

(BMF, PM vom 03.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Rechtsboard

Jan Henrich


06.08.2026

Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Der BGH hat jüngst mit Beschluss vom 23.06.2026 (II ZB 12/25) klargestellt, dass das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern bei den unternehmensmitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerten des § 1 Abs. 1 DrittelbG begründet. Arbeitnehmer sind grds. ausschließlich ihrem jeweiligen Vertragsarbeitgeber zuzurechnen.

weiterlesen
Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht