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29.12.2022

Meldung, Steuerrecht

Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023

Bis zum 31.01.2023 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

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©GrafKoks/fotolia.com

Beim Erklärungseingang nimmt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition ein, gleichwohl haben noch viele Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer ihre Steuererklärung im Januar abzugeben: Bis zum 28.12.2022 sind in Niedersachsen rund 1,9 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 55 %.

Voraussichtlich keine erneute Fristverlängerung

Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere appelliert an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen innerhalb der Frist abzugeben: „Eine erneute Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Finanzverwaltung muss bis Ende 2023 den Großteil der 3,5 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen.“

Zum Hintergrund

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.

Die Erklärung lässt sich in Niedersachsen und den meisten anderen Bundesländern mit wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben jeder Grundbesitzerin und jedem Grundbesitzer an die Hand geben. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.


Nds. Finanzministerium vom 29.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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