• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abfärbung von Verlusten aus einer gewerblichen Tätigkeit

27.10.2022

Meldung, Steuerrecht

Abfärbung von Verlusten aus einer gewerblichen Tätigkeit

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit – im Streitfall ging es um den Betrieb einer Photovoltaikanlage – bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegenstehen.

Beitrag mit Bild

© diyanadimitrova/fotolia.com

Im Streitfall hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage (PVA) errichten lassen, aus deren Betrieb sie zunächst Verluste erwirtschaftete. Dem Finanzamt gegenüber erklärte sie Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken sowie gewerbliche Verluste im Zusammenhang mit der PVA. Das Finanzamt ging demgegenüber davon aus, dass die Klägerin ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielt habe. Denn sie habe mit dem Betrieb der PVA eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit „abgefärbt“ habe. Das Finanzgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab.

Wann kommt es zu einer Umqualifizierung?

Der BFH bestätigte die Vorinstanz unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19). Er hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2018 zunächst die Rechtsauffassung vertreten, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR führen. Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem rückwirkend auch für frühere Veranlagungszeiträume anwendbaren § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 Alternative 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (WElektroMobFördG) außer Kraft gesetzt.

Nach dieser Neuregelung tritt die umqualifizierende („abfärbende“) Wirkung einer originär gewerblichen Tätigkeit (hier: aus dem Betrieb der PVA) einer Personengesellschaft unabhängig davon ein, ob aus dieser Tätigkeit ein Gewinn oder Verlust erzielt wird. Der BFH erachtet diese Neuregelung und deren rückwirkende Geltung als verfassungsgemäß.

Abfärbung: Bagatellgrenze gilt weiterhin

Zudem hat der BFH entschieden, dass die von der Rechtsprechung geschaffene und von der Finanzverwaltung akzeptierte sog. Bagatellgrenze auch bei Anwendung der Neuregelung zu beachten ist. Danach führt eine originär gewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft nicht zur Umqualifizierung ihrer im Übrigen freiberuflichen Tätigkeit, wenn die originär gewerblichen Nettoumsatzerlöse 3 % der Gesamtnettoumsätze der Personengesellschaft (relative Grenze) und zugleich den Höchstbetrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum (absolute Grenze) nicht übersteigen. Das gilt nach Ansicht des BFH auch dann, wenn die Personengesellschaft – wie im Streitfall – neben ihrer originär gewerblichen eine vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt. Im Streitfall war diese Bagatellgrenze überschritten.


BFH vom 27.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


19.04.2024

Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister gibt Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz, um Fehlerquellen in der Praxis zu vermeiden.

weiterlesen
Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Meldung

©Travis/fotolia.com


19.04.2024

Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Der DStV beurteilt die Umsetzung der im neuerlichen BMF-Entwurfsschreiben ausgeführten Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen in der Praxis als schwierig.

weiterlesen
Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank