• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abänderung unrichtiger Kostenentscheidung eines Schiedsgerichts

11.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Abänderung unrichtiger Kostenentscheidung eines Schiedsgerichts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Erschleichung eines materiell unrichtigen Schiedsspruchs kann Schadensersatzansprüche auslösen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis auf eine Abänderung des Schiedsspruchs hinauslaufen. Dies hat das OLG Köln mit Urteil 1 U 76/14 vom 07.08.2015 entschieden.

Die Parteien des Rechtsstreits führten vor einem privaten Schiedsgericht einen Rechtsstreit über wechselseitige Ansprüche aus einem Unternehmensanteilskaufvertrag. Die dortige Klägerin (und hiesige Beklagte) wurde von einer Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten, mit der sie zunächst eine Honorarabrechnung auf Stundenbasis verabredet hatte. Sodann vereinbarten sie, das Honorar auf 5 Prozent des vom Schiedsgericht zuerkannten Erlöses aus dem Rechtsstreit zu begrenzen.

Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung

Gegenüber dem Schiedsgericht wurden insgesamt Verfahrenskosten von über 2 Millionen Euro, davon von der dortigen Klägerin knapp 1,3 Millionen Euro, angemeldet. Dabei bezifferte sie die durch die Vertretung der Rechtsanwaltsgesellschaft verursachten Gebühren auf der Grundlage einer von dieser erteilten Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) mit rund 460.000 Euro, obwohl sie Zweifel an der Richtigkeit dieser Abrechnung hatte und ihr auch bewusst war, dass die Gefahr bestand, dass das Schiedsgericht auch überhöhte Kosten anerkennen würde. Dieses wollte nämlich entgegen bestehender gesetzlicher Regelungen über die summenmäßige Höhe der zu erstattenden Kosten entscheiden, obwohl diese noch nicht einmal feststanden. Auf dieser Grundlage wurden der Klägerin 73 Prozent der angemeldeten Kosten zuerkannt. In der Folge reichte sie jedoch lediglich einen Betrag von 277.500,79 Euro an die Rechtsanwaltsgesellschaft weiter.

Einrede der Schiedsvereinbarung nicht anerkannt

Das OLG Köln entschied, dass die Einrede der Schiedsvereinbarung nicht für solche Klagen gilt, die wegen Erschleichung eines materiell unrichtigen Schiedsspruchs auf die Herstellung des materiell richtigen Zustandes gerichtet sind. Staatliche Gerichte seien jedenfalls dann zur Entscheidung in den durch Vereinbarung einem Schiedsgericht vorbehaltenen Rechtsstreitigkeiten berufen, wenn eine Partei in einer als sittenwidrig anzusehenden Art und Weise, nämlich aufgrund bewusst unrichtiger Angaben, vor einem Schiedsgericht einen materiell unrichtigen Titel erlangt hat.

(OLG Köln / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©sdecoret/fotolia.com


03.03.2026

Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Das Produkthaftungsrecht wird reformiert. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung der Haftungsrisiken in einer zunehmend digitalen Wirtschaft.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Produkthaftungsrecht vorgelegt

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.03.2026

Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Die NIS-2-Richtlinie hat strengere Cybersicherheits- und Meldepflichten eingeführt, die wegen ihres hohen administrativen Aufwands kritisch bewertet werden.

weiterlesen
Cyberangriffe: Unternehmen ringen mit NIS-2

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)