• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

30.12.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

BAFA betreut die Umsetzung des Gesetzes

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Das BAFA wird als erfahrene Kontrollbehörde die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.

Zum Hintergrund des LkSG

1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant, nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht – in den Goldminen von Burkina Faso, als Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Durch die Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kindern ausgeht. Die Hälfte von ihnen ist jünger als zwölf Jahre.

Auch globale Umweltprobleme werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 % der Treibhausgase und Luftverschmutzung in den Lieferketten und nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst. So entfällt beispielsweise der Flächen- und Wasserverbrauch in der Lebensmittel- und Textilindustrie fast vollständig auf die Ebene der Zulieferer.


BMWK vom 29.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

©Sikov/fotolia.com


25.09.2026

Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Das OLG Frankfurt/M. befasste sich mit der Frage, ob sich ein Käufer bei fehlerhafter Beschriftung des Bestellbuttons vom Online-Kauf eines E-Autos lösen kann.

weiterlesen
Zum Widerruf eines Online-Kaufvertrags über ein E-Auto

Steuerboard

Franziska Gerhardt


24.09.2026

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

Mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 7/24) konkretisiert und bestätigt der BFH zentrale Grundsätze der Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke.

weiterlesen
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht