30.04.2026

Meldung, Steuerrecht

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die Energiesteuer sinkt ab dem 1. Mai, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betriebe bei den Spritpreisen zu entlasten. Dafür wird die Energiesteuer um bis zu 17 Cent pro Liter für zwei Monate reduziert. Ein weiterer Teil des Entlastungpakets soll es Arbeitgebern ermöglichen, eine Entlastungsprämie i.H.v. bis zu 1.000 € an ihre Beschäftigten zu zahlen.

Beitrag mit Bild

©staras/fotolia.com

Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 01.05.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergebe sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Auf diese Weise würden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Mrd. € entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Reaktion auf Spritpreiskrise

Ziel des Gesetzes sei es, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen. Aufgrund des Iran-Kriegs seien die Energiepreise, insbesondere die Rohölpreise stark gestiegen. Dies könne die Konsumnachfrage verringern. Außerdem werde die wirtschaftliche Entwicklung durch die Unsicherheit und sinkende Zuversicht belastet.

Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber

Um die Folgen des Iran-Kriegs abzumildern, ermöglicht es die sogenannte Entlastungsprämie Arbeitgebern, eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung i.H.v. bis zu 1.000 € an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Diese Zahlung soll bis zum 30.06.2027 möglich sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ergänzt.

Kritik an der Entlastungsprämie

Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirke, sei bei näherer Betrachtung eine Belastung, kritisieren viele Betriebe. Es handle sich um eine Verschiebung zulasten der ohnehin überstrapazierten Unternehmen. Die Prämie würde zwar auf der einen Seite die Beschäftigten entlasten, die Kosten tragen jedoch die Arbeitgeber, das Geld fehle dann aber an anderer Stelle.


Dt. Bundestag vom 24.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht