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30.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ab 1.1.2016: Versicherungsaufsichtsreform Solvency II

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Das neue Jahr bringt die Versicherungsaufsichtsreform Solvency II.

Das neue Aufsichtswerk für Versicherungsunternehmen modernisiert grundlegend die Versicherungsregulierung und harmonisiert sie europaweit. Es gilt ab 1. Januar 2016.

Im März stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle) zu, das die EU-Richtlinie Solvency II (Solvabilität II) in deutsches Recht umsetzt. Für Versicherungsunternehmen gilt damit ab dem 1. Januar 2016 ein neues Aufsichtswerk, das auf drei Säulen fußt und die Versicherungsregulierung grundlegend modernisiert.

  1. Säule

Die erste Säule verlangt von den Versicherungsunternehmen eine risiko- beziehungsweise marktwertorientierte Bewertung ihrer Kapitalanlagen und Leistungsverpflichtungen. Die Kapitalanforderungen orientieren sich künftig an den tatsächlich eingegangenen Risiken und sind nicht mehr an starre Obergrenzen gebunden.

  1. Säule

Die zweite Säule befasst sich mit Anforderungen an die Geschäftsorganisation (Governance) der Versicherungsunternehmen. Diese sollen sicherstellen, dass Unternehmen über wirksame Prozesse und Strukturen verfügen, die ein solides und vorausschauendes Management gewährleisten.

  1. Säule

Die dritte Säule erweitert schließlich die Berichtspflichten der Unternehmen: Die Unternehmen haben zahlreiche quantitative Kennzahlen an die Aufsicht zu übermitteln, müssen in regelmäßigen Abständen über ihre Geschäftsorganisation und viele weitere Aspekte berichten und haben Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit zu erfüllen.

(Bundesregierung, PM vom 21.12.2015/ Viola C. Didier)


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