28.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

880 Mio. Euro Strafe für Lkw-Kartell

Beitrag mit Bild

©candy1812/fotolia.com

Der zum Volkswagen-Konzern gehörende schwedische Lkw-Hersteller Scania muss eine Kartellbuße von 880 Millionen Euro zahlen. Im Juli 2016 hatte die EU-Kommission in Bezug auf das Lkw-Kartell mit MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault einen Vergleich geschlossen, der eine Rekord-Kartellbuße von insgesamt 2,93 Mrd. Euro umfasste.

Scania hatte über 14 Jahre hinweg mit fünf anderen Lkw-Herstellern die Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und vereinbart, die Kosten für neue Technologien zur Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften an die Kunden weiterzugeben. Scania hatte sich 2016 im Gegensatz zu den anderen fünf Kartellteilnehmern MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault gegen einen Vergleich mit der Kommission entschieden. Deshalb führte die Kommission ihre Untersuchung gegen Scania nach dem normalen Kartellverfahren durch.

Absprachen bei Preis und Technologie

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Scania in Bezug auf die Herstellung von schweren Lkw an einem Kartell beteiligt war, beispielsweise durch die Koordinierung der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Auch hat sich Scania mit dem Zeitplan für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Abgasnorm Euro VI) abgesprochen.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 27.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)