22.04.2024

Arbeitsrecht, Meldung

75 Jahre Tarifvertragsgesetz

Vor 75 Jahren, am 22.04.1949, wurde das Tarifvertragsgesetz im Gesetzblatt für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet der britischen und amerikanischen Besatzungszone veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©jonasginter/fotolia.com

Das Tarifvertragsgesetz war das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen der Militär-Administration der Besatzungsmächte, der Arbeitsverwaltung sowie den nach 1945 neu gegründeten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.  Es knüpfte in vielen Punkten an das Tarifvertragsrecht der Weimarer Republik an und galt nach Gründung der Bundesrepublik fort; es umfasste ganze 11 Paragrafen und blieb bis heute in seinen Grundzügen unverändert.

Tarifvertragsgesetz ist ein Erfolgsmodell

„Das Tarifvertragsgesetz ist ein Erfolgsmodell“ sagt Dr. Reinhard Bispinck, der über viele Jahre das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geleitet hat. „Gemeinsam mit der im Mai 1949 durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit bildet es seit 75 Jahren den stabilen rechtlichen Rahmen für die sehr wechselvolle Tarifpolitik.“

Tarifbindung der Unternehmen geht zurück

Das Tarifvertragssystem selbst befindet sich aber in einer anhaltenden Krise: Die Tarifbindung der Unternehmen geht seit mehr als zwei Jahrzehnten zurück. Aktuell arbeitet nur noch etwa jede*r zweite Beschäftigte in einem Unternehmen mit Tarifvertrag. Damit zählt Deutschland zur Gruppe der europäischen Länder, für die mittlerweile auch die EU-Kommission Aktionspläne zur Stärkung des Tarifsystems fordert. Hier seien, so Bispinck, die Tarifvertragsparteien selbst gefordert, aber es bestehe auch ein großer Handlungsbedarf der Politik. „Hierzu gehören sowohl die konsequente Koppelung öffentlicher Aufträge und Fördergelder an die Einhaltung von Tarifstandards als auch die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung“, so Bispinck.


Hans-Böckler-Stiftung vom 16.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht