Das Tarifvertragsgesetz war das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen der Militär-Administration der Besatzungsmächte, der Arbeitsverwaltung sowie den nach 1945 neu gegründeten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Es knüpfte in vielen Punkten an das Tarifvertragsrecht der Weimarer Republik an und galt nach Gründung der Bundesrepublik fort; es umfasste ganze 11 Paragrafen und blieb bis heute in seinen Grundzügen unverändert.
Tarifvertragsgesetz ist ein Erfolgsmodell
„Das Tarifvertragsgesetz ist ein Erfolgsmodell“ sagt Dr. Reinhard Bispinck, der über viele Jahre das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geleitet hat. „Gemeinsam mit der im Mai 1949 durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit bildet es seit 75 Jahren den stabilen rechtlichen Rahmen für die sehr wechselvolle Tarifpolitik.“
Tarifbindung der Unternehmen geht zurück
Das Tarifvertragssystem selbst befindet sich aber in einer anhaltenden Krise: Die Tarifbindung der Unternehmen geht seit mehr als zwei Jahrzehnten zurück. Aktuell arbeitet nur noch etwa jede*r zweite Beschäftigte in einem Unternehmen mit Tarifvertrag. Damit zählt Deutschland zur Gruppe der europäischen Länder, für die mittlerweile auch die EU-Kommission Aktionspläne zur Stärkung des Tarifsystems fordert. Hier seien, so Bispinck, die Tarifvertragsparteien selbst gefordert, aber es bestehe auch ein großer Handlungsbedarf der Politik. „Hierzu gehören sowohl die konsequente Koppelung öffentlicher Aufträge und Fördergelder an die Einhaltung von Tarifstandards als auch die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung“, so Bispinck.