09.04.2019

Arbeitsrecht, Meldung

70 Jahre Tarifvertragsgesetz

Beitrag mit Bild

©jonasginter/fotolia.com

Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 5.000 Tarifabkommen neu abgeschlossen, zurzeit gibt es rund 77.000 gültige Tarifverträge. Grundlage dafür ist eines der ältesten Arbeitsgesetze der Republik, das heute 70 Jahre alt wird.

Am 09.04.1949, noch vor der Gründung der Bundesrepublik, beschloss der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Zone das Tarifvertragsgesetz (TVG). Seit 1990 gilt es auch in den neuen Bundesländern. In anfangs nur elf und heute in 13 Paragrafen regelt das Gesetz ein zentrales Gebiet der Arbeitsbeziehungen, nämlich die kollektive Aushandlung von Arbeits- und Einkommensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Trends in der Tarifpolitik

Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung skizziert in einer aktuellen Auswertung die großen Trends der Tarifpolitik in den vergangenen 70 Jahren. Die Auswertung zeigt: In den vergangenen Jahren sind die Tarifvergütungen im Schnitt spürbar gestiegen, und innovative tarifliche Regeln unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise dabei, Erwerbsjob und Familie besser unter einen Hut zu bekommen. In Lohn-, Gehalts- und Entgeltabkommen werden die Tarifvergütungen und ihre Steigerungen festgelegt. In den vergangenen zehn Jahren sind die Tarifvergütungen preisbereinigt um gut 14 % gestiegen. Entgelte in einigen sozialen Berufen wurden besonders angehoben.

Neu: Wahloptionen zwischen Geld und Zeit

In den Manteltarifverträgen werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt wie Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung, Altersversorgung, Kündigungsschutz u.a.m. In jüngster Zeit spielten vor allem kürzere und flexiblere Arbeitszeiten und Wahloptionen zwischen Geld und Zeit in vielen Tarifabschlüssen eine wichtige Rolle.

Reichweite der Tarifverträge geht zurück

Trotz vieler positiver Ergebnisse ist der Zustand des Tarifvertragssystems nach der WSI-Untersuchung aber nicht zufriedenstellend. Das liegt vor allem daran, dass die Reichweite der Tarifverträge seit mehr als zwei Jahrzehnten nahezu kontinuierlich zurückgeht. Mittlerweile sind nur noch rund 55 % der Beschäftigten und 27 % der Betriebe tarifgebunden. Insbesondere in kleineren Betrieben, in verschiedenen Dienstleistungsbereichen und in den ostdeutschen Bundesländern liegt die Tarifbindung erheblich unter dem Durchschnitt. Viele Unternehmen sind in den vergangenen Jahren aus der tariflichen Bindung ausgestiegen und sind allenfalls noch Mitglieder in sogenannten OT-Verbänden (Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung).

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 08.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht