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06.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

691 Mio. Euro Schadensersatz wegen gescheiterter Übernahme?

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Der Fall wurde bereits im Schiedsverfahren vor dem London Court of International Arbitration (LCIA) verhandelt.

Eine 691 Mio. Euro-Schadensersatzklage aus gescheiterter Übernahme eines russischen Energieunternehmens wird vor dem OLG Hamm verhandelt.

Am 11.04.2016 verhandelt der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm über die Klage der Firma Rustenburg Co. Ltd. gegen die Fa. RWE AG und ihren früheren Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Großmann. Die Klägerin, die zu der russischen Sintez-Gruppe gehört, fordert von den Beklagten ca. 691 Mio. Euro Schadensersatz aus einer im Jahre 2008 von der Sintez-Gruppe und RWE geplanten gemeinsamen Übernahme des russischen Energieunternehmens OAO TGK-2. Aus dem gemeinsamen Projekt stieg RWE später aus. Hierin sieht die Klägerin einen Vertragsbruch, aus dem sie ihre Schadensersatzansprüche ableitet.

Klage durch Schiedsspruch des LCIA unzulässig?

Gegen RWE hatte die Sintez-Gruppe bereits in einem in den Jahren 2008 bis 2010 geführten Schiedsverfahren vor dem London Court of International Arbitration (LCIA) erfolglos geklagt. Mit dem im vorliegenden Zivilprozess angefochtenen erstinstanzlichen Urteil hat das Landgericht Essen die Klage gegen RWE als unzulässig abgewiesen. Im Verhältnis zur RWE könne sich die Klägerin, so das Landgericht, nicht mehr an ein staatliches Gericht wenden, weil der Rechtsstreit durch den Schiedsspruch des LCIA bereits rechtskräftig entschieden sei. Im Verhältnis der Klägerin zum Vorstandsvorsitzenden hat das Landgericht Essen demgegenüber die Klage mit einem Zwischenurteil für zulässig erklärt, weil im Verhältnis dieser Parteien weder eine vertragliche Schiedsklausel noch der Schiedsspruch der Zulässigkeit der Klage entgegenstünden.

Gegen die Abweisung ihrer Klage gegen RWE hat die Klägerin Berufung eingelegt. Der Vorstandsvorsitzende wendet sich hingegen mit seiner Berufung gegen das Zwischenurteil des Landgerichts. Beide Berufungen sind Gegenstand der anstehenden Verhandlung (Az. des OLG Hamm: 8 U 86/15).

(OLG Hamm, PM vom 06.04.2016 / Viola C. Didier)


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