• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 6,1 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2015

12.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

6,1 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2015

Beitrag mit Bild

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 8.998 übrige Schuldner Insolvenz an – darunter 1.738 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen.

Im Oktober 2015 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.996 Unternehmensinsolvenzen, das waren 6,1 Prozent weniger als im Oktober 2014. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mit.

Zuletzt hatte es im Juli 2015 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen von 3,6 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gegeben. Davor waren seit November 2012 mit Ausnahme von vier Monaten jeweils Rückgänge der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat registriert worden.

Insolvenzen nach Branchen

Im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es im Oktober 2015 mit 384 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 339 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 229 Insolvenzanträge gemeldet.

1,3 Milliarden Euro Forderungen

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Oktober 2015 auf rund 1,3 Milliarden Euro. Im Oktober 2014 hatten sie bei knapp 1,9 Milliarden Euro gelegen.

(Destatis vom 12.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)