• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 61 % der Unternehmen ermöglichen mobiles Arbeiten

09.12.2016

Arbeitsrecht, Meldung

61 % der Unternehmen ermöglichen mobiles Arbeiten

Beitrag mit Bild

Mobiles Arbeiten im Park, im Café, von zuhause aus oder auf Reisen – neue Technologien spielen dafür eine große Rolle.

Im Jahr 2016 ermöglichen 61 % der Unternehmen in Deutschland mobiles Arbeiten, indem sie einen Teil der Beschäftigten mit einem mobilen Internetzugang über ein tragbares Gerät wie Smartphone oder Tablet ausstatten.

In 80 % der Unternehmen, die tragbare Geräte ausgeben, können Beschäftigte auf das unternehmenseigene E-Mail-System zugreifen. Der mobile Zugang und die Abänderung von Unternehmensdokumenten sind in 44 % dieser Unternehmen möglich. In 36 % der Unternehmen mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens können die Beschäftigten räumlich flexibel firmeninterne Geschäftssoftware nutzen.

Option zum mobilen Arbeiten steigt mit der Unternehmensgröße.

Dabei sind nicht alle Beschäftigten in den Unternehmen mit einem mobilen Internetzugang ausgestattet. In 93 % der Unternehmen mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens kann dies mindestens jeder zehnte Beschäftigte nutzen, bei 36 % dieser Unternehmen mittlerweile sogar über die Hälfte der Beschäftigten. Der Anteil der Unternehmen, die ihren Beschäftigten die Option zum mobilen Arbeiten bieten, steigt mit der Unternehmensgröße. Während 60 % der Kleinstunternehmen (1 bis 9 Beschäftigte) mobiles Arbeiten einrichten, sind es 65 % der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). Bei 83 % der mittelgroßen Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) ist mobiles Arbeiten möglich. Bei den großen Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte) beträgt der Anteil 94 %.

(Statistisches Bundesamt, PM vom 09.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank