14.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

60 Prozent der Minijobber sind Frauen

Beitrag mit Bild

©Tatjana Balzer/fotolia.com

Frauen arbeiten deutlich häufiger als Männer zu geringen Löhnen, in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen und in geringfügiger Beschäftigung. Das geht aus der Antwort (18/11378) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Im Jahr 2015 waren knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, Frauen. Einer atypischen Beschäftigung (Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit mit 20 Arbeitsstunden und weniger pro Woche) gingen im Jahr 2015 rund fünf Millionen Frauen nach. Das entsprach einem Anteil von 31 Prozent an Frauen in der Gruppe der Kernerwerbstätigen (Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind). Aus der Antwort geht weiter hervor, dass es zum Stichtag 30. Juni 2016 bundesweit 4,6 Millionen geringfügig beschäftigte Frauen gab. Das entspricht einem Anteil von 60 Prozent an allen geringfügig Beschäftigten.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Meldung

© Andrey Popov / fotolia.com


23.09.2026

EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Neue Prüfpflichten für Nachhaltigkeitsversprechen durch die EmpCo schaffen ein weiteres interessantes Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer.

weiterlesen
EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht