14.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

60 Prozent der Minijobber sind Frauen

Beitrag mit Bild

©Tatjana Balzer/fotolia.com

Frauen arbeiten deutlich häufiger als Männer zu geringen Löhnen, in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen und in geringfügiger Beschäftigung. Das geht aus der Antwort (18/11378) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Im Jahr 2015 waren knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, Frauen. Einer atypischen Beschäftigung (Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit mit 20 Arbeitsstunden und weniger pro Woche) gingen im Jahr 2015 rund fünf Millionen Frauen nach. Das entsprach einem Anteil von 31 Prozent an Frauen in der Gruppe der Kernerwerbstätigen (Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind). Aus der Antwort geht weiter hervor, dass es zum Stichtag 30. Juni 2016 bundesweit 4,6 Millionen geringfügig beschäftigte Frauen gab. Das entspricht einem Anteil von 60 Prozent an allen geringfügig Beschäftigten.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht