14.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

60 Prozent der Minijobber sind Frauen

Beitrag mit Bild

©Tatjana Balzer/fotolia.com

Frauen arbeiten deutlich häufiger als Männer zu geringen Löhnen, in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen und in geringfügiger Beschäftigung. Das geht aus der Antwort (18/11378) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Im Jahr 2015 waren knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, Frauen. Einer atypischen Beschäftigung (Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit mit 20 Arbeitsstunden und weniger pro Woche) gingen im Jahr 2015 rund fünf Millionen Frauen nach. Das entsprach einem Anteil von 31 Prozent an Frauen in der Gruppe der Kernerwerbstätigen (Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind). Aus der Antwort geht weiter hervor, dass es zum Stichtag 30. Juni 2016 bundesweit 4,6 Millionen geringfügig beschäftigte Frauen gab. Das entspricht einem Anteil von 60 Prozent an allen geringfügig Beschäftigten.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Saskia Bardens / Michael Schwarz


25.08.2026

Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter

Die unentgeltliche Übertragung eigener Geschäftsanteile einer GmbH auf ihren faktischen Alleingesellschafter wirft grundlegende Fragen im Bereich der vGA auf.

weiterlesen
Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


25.08.2026

EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Mit den neuen Leitlinien schafft die EU-Kommission mehr Klarheit für die praktische Umsetzung der CBAM-Verifizierung.

weiterlesen
EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.08.2026

GmbH-Anteile für Kündigungsverzicht als Veräußerungsgewinn

Auch ohne Kaufpreis kann die Übertragung von GmbH-Anteilen an Mitarbeiter einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen.

weiterlesen
GmbH-Anteile für Kündigungsverzicht als Veräußerungsgewinn
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht