• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 57,3 Milliarden Euro Umweltsteuern im Jahr 2014

09.06.2015

Meldung, Steuerrecht

57,3 Milliarden Euro Umweltsteuern im Jahr 2014

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die staatlichen Einnahmen aus „Umweltsteuern“ betrugen im Jahr 2014 rund 57,3 Milliarden Euro, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Die gesamten Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 beliefen sich im Vergleich zu den Umweltsteuern auf knapp 644 Milliarden Euro. Der Anteil der umweltbezogenen Steuereinnahmen an den Steuereinnahmen insgesamt lag damit bei 8,9 Prozent.

Energiesteuer, Stromsteuer,  Kraftfahrzeugsteuer

Von den umweltbezogenen Steuern entfielen 39,8 Milliarden Euro auf die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer), 8,5 Milliarden Euro auf die Kraftfahrzeugsteuer und 6,6 Milliarden Euro auf die Stromsteuer. Die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer, der Luftverkehrsteuer und den Emissionsberechtigungen beliefen sich 2014 zusammen auf 2,4 Milliarden Euro. Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden in den volkswirtschaftlichen und in den umweltökonomischen Gesamtrechnungen ebenfalls als Steuer betrachtet.

(Destatis / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank