• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 57,3 Milliarden Euro Umweltsteuern im Jahr 2014

09.06.2015

Meldung, Steuerrecht

57,3 Milliarden Euro Umweltsteuern im Jahr 2014

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die staatlichen Einnahmen aus „Umweltsteuern“ betrugen im Jahr 2014 rund 57,3 Milliarden Euro, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Die gesamten Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 beliefen sich im Vergleich zu den Umweltsteuern auf knapp 644 Milliarden Euro. Der Anteil der umweltbezogenen Steuereinnahmen an den Steuereinnahmen insgesamt lag damit bei 8,9 Prozent.

Energiesteuer, Stromsteuer,  Kraftfahrzeugsteuer

Von den umweltbezogenen Steuern entfielen 39,8 Milliarden Euro auf die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer), 8,5 Milliarden Euro auf die Kraftfahrzeugsteuer und 6,6 Milliarden Euro auf die Stromsteuer. Die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer, der Luftverkehrsteuer und den Emissionsberechtigungen beliefen sich 2014 zusammen auf 2,4 Milliarden Euro. Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden in den volkswirtschaftlichen und in den umweltökonomischen Gesamtrechnungen ebenfalls als Steuer betrachtet.

(Destatis / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank