• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 55 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

15.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

55 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

Beitrag mit Bild

©pattilabelle/fotolia.com

Im November können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen. Mit 55 % erhält etwas mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland diese Jahressonderzahlung, zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Chance, Weihnachtsgeld zu erhalten, ist dabei unter den verschiedenen Beschäftigtengruppen sehr ungleich verteilt. „Entscheidend ist vor allem die Frage“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, „ob die Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten oder nicht.“ Während 77 % aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld bekommen, sind es in Betrieben ohne Tarifvertrag lediglich 42 %.

West/Ost-gefälle besteht noch immer

Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 56 %, in Ostdeutschland nur 42 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.

Gender Pay Gap auch an Weihnachten

Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 49 %, bei den Männern dagegen 57 %. Auch hier spielt die Tarifbindung eine wichtige Rolle: Frauen arbeiten häufiger als Männer in Branchen wie z.B. dem Einzelhandel, wo die Tarifbindung in den letzten Jahren besonders stark zurückgegangen ist. Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld außerdem mit 56 % deutlich wahrscheinlicher als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen nur 45 % eine entsprechende Sonderzahlung erhalten.

Und wer bekommt was?

Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen), bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 % eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 %), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 %) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 %). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 80 % in Westdeutschland und zwischen 39 und 60 % in Ostdeutschland.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 13.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Fachmodul Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank