20.11.2025

Arbeitsrecht, Meldung

50.800 Stellen in Deutschland verloren

Immer mehr Unternehmen mit Sitz in Deutschland verlagern zentrale Unternehmensfunktionen ins Ausland, meist mit dem Ziel, Kosten zu senken. Zwischen 2021 und 2023 verschwanden dadurch netto rund 50.800 Arbeitsplätze in Deutschland, zeigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 Unternehmen ab einer Größe von 50 tätigen Personen teilweise oder vollständig Unternehmensfunktionen von Deutschland ins Ausland verlagert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 2,2 % aller im Jahr 2023 in Deutschland ansässigen Unternehmen dieser Größe. Durch die Verlagerungen wurden nach Angaben der Unternehmen 71.100 Stellen in Deutschland abgebaut, aber auch 20.300 Stellen neu geschaffen, etwa infolge von Umschichtungen in andere Unternehmensfunktionen oder Neueinstellungen infolge von erzielten Kosteneinsparungen. Somit gingen in den Jahren von 2021 bis 2023 durch die Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland netto rund 50.800 Stellen in Deutschland verloren.

Die Mehrheit der Unternehmen verlagert innerhalb der EU

Sowohl der Stellenabbau als auch der Stellenzuwachs betrifft am stärksten die Unternehmensfunktion „Produktion von Waren“. Hier sind 26.100 Stellen abgebaut worden und 5.000 Stellen neu entstanden, was einem Netto-Stellenabbau von 21.100 Stellen entspricht. Insgesamt waren 34.600 oder 59 % der Unternehmen mit mindestens 50 tätigen Personen im Jahr 2023 in globale Wertschöpfungsketten eingebunden, in deren Rahmen sie Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen oder dorthin geliefert haben. Die Zahlen stammen aus der neuen Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten, für die nun erstmals Ergebnisse vorliegen.

Die meisten verlagernden Unter­nehmen wählten Zielorte innerhalb der Europäischen Union (EU), dorthin verlagerten 900 Unternehmen. In Staaten außerhalb der EU verlagerten 700 der befragten Unternehmen.

Knapp drei Viertel der verlagernden Unternehmen wollen Lohnkosten verringern

Bei den Unternehmen war bei knapp drei Viertel (74 %) die Verringerung der Lohnkosten eine Motivation für die Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland. Bei 62 % führte eine strategische Entscheidung der Konzernleitung zur Verlagerung. Andere Kostenvorteile (ohne Lohnkosten) wurden von 59 % der Unternehmen als Motivation genannt und ein Mangel an Fachkräften im Inland von 38 % der Unternehmen.

Als Hindernisse oder Bedenken bei der Verlagerung ins Ausland wurden von den Unternehmen hauptsächlich genannt (in absteigender Reihenfolge): rechtliche oder administrative Hindernisse, steuerliche Probleme oder Bedenken, dass die Kosten der Verlagerung deren Nutzen übersteigen.

34.600 Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten

Globale Wertschöpfungsketten spielen bei der Herstellung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle. Unternehmen organisieren ihre Aktivitäten zunehmend international und untergliedern ihre Wertschöpfungsketten in verschiedene Teilbereiche. Dabei umfassen globale Wertschöpfungsketten alle länderübergreifenden Unternehmensaktivitäten zur Erstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung. Im Berichtsjahr 2023 waren von 59.100 Unternehmen in Deutschland mit mindestens 50 tätigen Personen 34.600 in den grenzüberschreitenden Waren- oder Dienstleistungsaustausch eingebunden und damit Teil globaler Wertschöpfungsketten. Dies entspricht einem Anteil von 59 %.


Destatis vom 19.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


20.11.2025

EUDR-Update

Die EU diskutiert kurzfristige Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), darunter erleichterte Pflichten für kleinere Unternehmen und eine Fristverlängerung.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


19.11.2025

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat klargestellt, wie Unternehmen Abschlüsse umrechnen müssen, wenn die Darstellungswährung in einem Hochinflationsland liegt.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank