12.06.2023

Arbeitsrecht, Meldung

47 % bekommen Urlaubsgeld

In Zeiten hoher Inflation sind Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld ein besonders willkommener Beitrag zur Haushalts- und Reisekasse. In Deutschland erhält aber lediglich etwas weniger als die Hälfte aller Beschäftigten Urlaubsgeld.

Beitrag mit Bild

©GinaSanders/fotolia.com

47 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von fast 60.000 Beschäftigten ausgewertet. Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste ist die Tarifbindung. So erhalten 74 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft Urlaubsgeld gegenüber nur 35 % der Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag.

Wer bekommt das Urlaubsextra?

In Ostdeutschland wird nach wie vor deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt als in Westdeutschland. Während im Osten 34 % der Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es im Westen 49 %. Dieser Unterschied ist in erster Linie auf die deutlich geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückzuführen. Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels arbeiteten 2021 in Westdeutschland  54 % der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag. In Ostdeutschland waren es nur 45 %.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens. Denn die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, steigt mit zunehmender Beschäftigtenzahl an. Auch bei den Geschlechtern zeigen sich deutliche Unterschiede: Während die Hälfte aller Männer (50 %) in Betrieben arbeiten, die ein Urlaubsgeld zahlen, erhalten nur 41 % der Frauen eine entsprechende Sonderzahlung.

Schließlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, auch mit der Höhe des monatlichen Verdienstes zusammen. Von den Beschäftigten mit einem niedrigen Bruttomonatslohn von weniger als 2.300 Euro erhalten nur 38 % Urlaubsgeld. In den darüber liegenden Gruppen mit einem Monatsverdienst zwischen 2.300 und 4.000 Euro sowie von mehr als 4.000 Euro sind es hingegen 48 bzw. 50 %.

Große Bandbreite beim tarifvertraglichen Urlaubsgeld

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 180 und 2.686 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe dieses Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Tarifbranchen (Stand: Ende April 2023). Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Papier verarbeitenden Industrie, in der Metallindustrie, in der Druckindustrie, im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel, im Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie.


Hans-Böckler-Stiftung vom 06.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.12.2024

FACHFRAGEN: Grundsätze und Fallstricke der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Für Unternehmen und Unternehmer mit großem Immobilienbestand ist die erbschaftsteuerliche Begünstigung der Wohnungsunternehmen von großer Bedeutung.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Grundsätze und Fallstricke der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


13.12.2024

Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


13.12.2024

Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank