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28.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

45 % der Arbeitnehmer arbeiten in tarifgebundenen Betrieben

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Der Anteil der tarifgebundenen Betriebe im Jahr 2014 lag bei knapp 15 %.

Im Jahr 2014 arbeiteten rund 45 % der Beschäftigten in Deutschland in einem tarifgebundenen Betrieb, das heißt in einem Betrieb, der entweder einem Branchen- (41 %) oder Firmentarifvertrag (4 %) unterlag, teilt das Statistische Bundesamt in der aktuellen Verdienststrukturerhebung mit.

Das Ausmaß der Tarifbindung der Beschäftigten variierte zwischen den Wirtschaftszweigen stark. In den Bereichen Öffentliche Verwaltung, (100 %), Energieversorgung (85 %) sowie Erziehung und Unterricht (83 %) war die Tarifbindung am größten. Diese Wirtschaftszweige sind vornehmlich durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie durch die Beamtenbesoldungsgesetze geprägt. Die niedrigste Tarifbindung der Beschäftigten hatten die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (13 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (20 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (21 %), Grundstücks- und Wohnungswesen (22 %), Information und Kommunikation (22 %) sowie das Gastgewerbe (23 %), bei denen jeweils weniger als ein Viertel der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeiteten. Die Tarifbindung ist somit in weiten Teilen des Dienstleistungsbereichs unterdurchschnittlich.

Ost-West-Gefälle nach wie vor sichtbar

Im früheren Bundesgebiet ist die Tarifbindung der Beschäftigten mit 46 % deutlich höher als in den neuen Ländern (39 %). In der ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft ist nur jeder elfte Beschäftigte (9 %) in einem tarifgebundenen Betrieb angestellt, im ostdeutschen Gastgewerbe jeder siebte (14 %). Nur 15 % der Betriebe in Westdeutschland und 11 % in Ostdeutschland sind an einen Branchen- beziehungsweise Firmentarifvertrag gebunden.

Zur Verdienststrukturerhebung

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung, die für das Berichtsjahr 2014 Angaben von über 1 Million Beschäftigungsverhältnissen in 60.000 Betrieben berücksichtigte. Bei dieser Erhebung wurden erstmals auch die Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten befragt. Die Tarifbindung steigt mit der Größe des Unternehmens, zu dem ein Betrieb gehört, sukzessive an. Während die Tarifbindung der Beschäftigten bei Betrieben, die zu Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gehören, bei nur 11 % lag, betrug der vergleichbare Wert bei Betrieben von Großunternehmen mit 1000 und mehr Beschäftigten 82 %.

(Destatis vom 25.10.2016 / Viola C. Didier)


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