10.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

400 Mio. Euro für den Mittelstand

Beitrag mit Bild

Der Zugang zur passenden Finanzierung ist für mittelständische Unternehmen ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Ein zweiter Mezzanin-Dachfonds stellt zusätzlich 400 Mio. Euro für den deutschen Mittelstand bereit. Ziel ist es, mittelständischen Unternehmen in Deutschland den Zugang zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten weiter zu erleichtern.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), der Europäische Investitionsfonds (EIF), die LfA Förderbank Bayern (LfA) und die NRW.BANK haben gemeinsam einen zweiten Mezzanin-Fonds mit einem Gesamtvolumen von 400 Millionen Euro aufgelegt. Damit wird das Gesamtvolumen des dem EIF anvertrauten Mezzanin-Mandates auf insgesamt 600 Millionen Euro erhöht. „Bei den Investitionen sind deutsche Mittelständler allerdings zurückhaltend. Grund ist oft der mangelnde Zugang zu geeigneter Finanzierung. Mit der Neuauflage des Mezzanin-Dachfonds wollen wir deshalb die Kapitalversorgung des deutschen Mittelstands stärken und wichtige Impulse für mehr Investitionen geben“, erklärte Staatssekretär Matthias Machnig.

Struktur der Mezzanin-Dachfonds

Der Mezzanin-Dachfonds beteiligt sich an privaten professionellen Mezzanin-Fonds, die wesentlich in den deutschen Mittelstand investieren. Der erste Mezzanin-Dachfonds hatte ein Volumen von 200 Millionen Euro und hat wesentlich dazu beigetragen, das Angebot an Mezzanin-Finanzierungen im deutschen Markt zu verbreitern. Bis dato hat der Fonds in mehr als 25 deutsche Unternehmen investiert, die insgesamt mehr als 3.200 Mitarbeiter beschäftigen.

Verschiedene Beteiligungen für mehr erfolg

Der zweite Mezzanin-Dachfonds wird ein Volumen von insgesamt 400 Millionen Euro haben. 200 Millionen Euro stellen das BMWi, die LfA und die NRW.BANK aus ERP- und Landesmitteln zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro kommen von dem EIF, welcher auch das Management des Fonds verantwortet. Der zweite Mezzanin-Dachfonds soll eine Investitionsperiode von fünf Jahren haben und sich auch an Fonds beteiligen, welche alternative Finanzierungen anbieten, darunter Mezzanin-Kapital, Venture Debt und nachrangige Darlehen.

(BMWi, PM vom 10.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)