13.04.2021

Arbeitsrecht, Meldung

4 von 10 Neueinstellungen sind befristet

Beitrag mit Bild

©Style-Photography/fotolia.com

Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber haben ihre Neueinstellungen im Zuge der Corona-Krise dramatisch zurückgefahren. An den langjährigen Mustern bei befristeten Einstellungen hat sich in der Pandemie wenig geändert, zeigt eine neue Untersuchung von Forschern des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Zahl der Menschen, die eine neue Beschäftigung aufnahmen, lag im zweiten Quartal 2020 um 29 % niedriger als ein Jahr zuvor. Obwohl sich Arbeitgeber bei Einstellungen also offensichtlich auf das „Nötigste“ beschränken, ist der Anteil der Befristungen weiterhin hoch. 39,4 % der neu Eingestellten erhielten im Frühjahr 2020 einen befristeten Arbeitsvertrag. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 ging diese Quote aber moderat um 2,5 Prozentpunkte zurück.

Wer ist von der Befristung betroffen?

An den langjährigen Mustern bei befristeten Einstellungen hat sich in der Corona-Pandemie ebenfalls wenig geändert. Dies macht die Analyse der WSI-Experten Dr. Eric Seils und Dr. Helge Emmler deutlich. Überdurchschnittlich stark von Befristungen betroffen sind weiterhin junge Beschäftigte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit. So bekamen von den neu Eingestellten unter 25 Jahren 50,8 % nur einen befristeten Arbeitsvertrag, während das in der Altersgruppe zwischen 25 und 54 für 37,1 % galt.

Schaut man auf die Qualifikation, müssen sowohl Beschäftigte ohne Ausbildungsabschluss (51,7 %) als auch Hochschulabsolventen (44,6) in einem neuen Job überdurchschnittlich häufig mit einem befristeten Vertrag Vorlieb nehmen.

Befristete Neueinstellungen oft im Erziehungswesen

Besonders weit verbreitet sind befristete Neueinstellungen in den Wirtschaftszweigen Erziehung und Unterricht sowie Information und Kommunikation. Dementsprechend weisen oft Regionen sehr hohe Befristungsquoten auf, deren Arbeitsmarkt von der Kreativ- und Medienbranche oder von Hochschulen geprägt sind. Das gilt nach der neuen Studie etwa für Köln (61,4 % Befristungsquote bei Neueinstellungen), Potsdam (59,7 %) oder Berlin (52,8 %).

Für ihre Untersuchung werteten Seils und Emmler die neuesten verfügbaren Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit zu Einstellungen aus, die sich auf das 2. Quartal 2020 beziehen. Die Prozessdaten sind deutlich aktueller als andere Datenquellen und sie lassen sich detailliert regional auswerten. Dagegen ist es auf dieser Basis nicht möglich, zwischen Befristungen mit Sachgrund (z.B. Elternzeitvertretung) und ohne zu differenzieren.

(Hans-Böckler-Stiftung vom 07.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)