07.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

4 Millionen Jobs vom Mindestlohn betroffen

Beitrag mit Bild

Die Verdienststrukturerhebung wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.08.2014, das den gesetzlichen Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zu verbessern.

Die ersten Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für das Jahr 2014 zeigen, dass 10,7 Prozent aller Jobs unter den Schutz des Mindestlohngesetzes gefallen sind.

Im April 2014, relativ kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, gab es in Deutschland 5,5 Millionen Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen davon 4 Millionen Jobs, das sind 10,7 Prozent aller Jobs, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die restlichen 1,5 Millionen sieht das Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und Personen jünger als 18 Jahre).

Unterschiede zwischen Ost und West

Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigten Schutz bieten, wo keine Tarifverträge gelten. 82,3 Prozent beziehungsweise 3,3 Millionen der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Die meisten davon waren im Einzelhandel und in der Gastronomie mit jeweils rund 0,5 Millionen. Auf Ostdeutschland entfiel mit 1,1 Millionen gut ein Viertel der geschützten gering bezahlten Jobs. Das entspricht 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. In Westdeutschland waren mit 2,9 Millionen 8,9 Prozent aller Jobs vom Mindestlohn betroffen.

Gender-Pay-Gap zeigt sich

Frauen machten einen Anteil von 61,7 Prozent (2,5 Millionen) an den vom Mindestlohngesetz geschützten gering bezahlten Jobs aus, Männer einen Anteil von 38,3 Prozent (1,5 Millionen). Die betroffenen Frauen verdienten im April 2014 im Durchschnitt brutto 7,21 Euro je Stunde, die Männer 7,18 Euro. Erhielten sie künftig den Mindestlohn, würde das durchschnittlich eine Lohnerhöhung von circa 18 Prozent bedeuten. Insgesamt würden dann – unveränderte Arbeitszeiten vorausgesetzt – monatlich deutschlandweit schätzungsweise 431 Millionen Euro mehr Bruttolohn ausgezahlt, 39 Prozent davon in Ostdeutschland und 58 Prozent an Frauen.

(Destatis, PM vom 06.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.01.2025

BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen der Werbebranche, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Mietverträgen.

weiterlesen
BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


23.01.2025

Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Das FG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2024 (3 K 37/22) als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung des Carried Interest im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Zwecke eines DBA entschieden.

weiterlesen
Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Meldung

nito500/123rf.com


23.01.2025

EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die EU-Kommission wird ihre Arbeit gegen Menschenhändler weiter intensivieren, unter anderem durch die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels.

weiterlesen
EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank