07.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

4 Millionen Jobs vom Mindestlohn betroffen

Beitrag mit Bild

Die Verdienststrukturerhebung wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.08.2014, das den gesetzlichen Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zu verbessern.

Die ersten Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für das Jahr 2014 zeigen, dass 10,7 Prozent aller Jobs unter den Schutz des Mindestlohngesetzes gefallen sind.

Im April 2014, relativ kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, gab es in Deutschland 5,5 Millionen Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen davon 4 Millionen Jobs, das sind 10,7 Prozent aller Jobs, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die restlichen 1,5 Millionen sieht das Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und Personen jünger als 18 Jahre).

Unterschiede zwischen Ost und West

Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigten Schutz bieten, wo keine Tarifverträge gelten. 82,3 Prozent beziehungsweise 3,3 Millionen der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Die meisten davon waren im Einzelhandel und in der Gastronomie mit jeweils rund 0,5 Millionen. Auf Ostdeutschland entfiel mit 1,1 Millionen gut ein Viertel der geschützten gering bezahlten Jobs. Das entspricht 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. In Westdeutschland waren mit 2,9 Millionen 8,9 Prozent aller Jobs vom Mindestlohn betroffen.

Gender-Pay-Gap zeigt sich

Frauen machten einen Anteil von 61,7 Prozent (2,5 Millionen) an den vom Mindestlohngesetz geschützten gering bezahlten Jobs aus, Männer einen Anteil von 38,3 Prozent (1,5 Millionen). Die betroffenen Frauen verdienten im April 2014 im Durchschnitt brutto 7,21 Euro je Stunde, die Männer 7,18 Euro. Erhielten sie künftig den Mindestlohn, würde das durchschnittlich eine Lohnerhöhung von circa 18 Prozent bedeuten. Insgesamt würden dann – unveränderte Arbeitszeiten vorausgesetzt – monatlich deutschlandweit schätzungsweise 431 Millionen Euro mehr Bruttolohn ausgezahlt, 39 Prozent davon in Ostdeutschland und 58 Prozent an Frauen.

(Destatis, PM vom 06.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.06.2025

Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Für Kapitalgesellschaften ist die Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung steuerlich irrelevant. Jede Tätigkeit gilt automatisch als gewerblich.

weiterlesen
Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf die erweiterte Kürzung

Meldung

©Robert Kneschke/fotolia.com


18.06.2025

Qualitätskontrolle bereit für CSRD-Umsetzung

Die Qualitätskontrolle funktioniert, schwerwiegende Mängel bleiben die Ausnahme. Mit Blick auf die CSRD-Umsetzung wächst zudem die Bedeutung einer zukunftssicheren Prüfungspraxis.

weiterlesen
Qualitätskontrolle bereit für CSRD-Umsetzung

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


17.06.2025

Lohnsumme bei Erbschaften: Geschäftsführer-Gehälter sind einzubeziehen

Angemessene Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind bei der Lohnsumme (§ 13a ErbStG) zu berücksichtigen.

weiterlesen
Lohnsumme bei Erbschaften: Geschäftsführer-Gehälter sind einzubeziehen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank