03.06.2022

Meldung, Steuerrecht

2,5 Mio. Steuerpflichtige zahlen aktuell Soli

Aufgrund des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags aus dem Jahr 1995 werden im Jahr 2022 noch rund 2,5 Millionen Steuerpflichtige mit dem Soli zur Einkommensteuer belastet sein, die meisten davon aufgrund von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (1,9 Millionen).

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die durch den Solidaritätszuschlag (Soli) erzielten Steuereinnahmen betrugen im Jahr 2020 18,7 Milliarden Euro und im Jahr 2021 11 Milliarden Euro, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Auch Kleinanleger und Sparer müssen Soli zahlen

Trotz des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlages müssen auch Kleinanleger und Sparer den Zuschlag zahlen, obwohl dieser bei entsprechenden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nicht zu zahlen gewesen wäre. Wie die Bundesregierung erläutert, haben Banken keine Kenntnis über die Höhe des zu versteuernden Einkommens ihrer Kunden. Daher würden die Banken in jedem Fall die Abgeltungssteuer inklusive Soli von ihren Kunden einbehalten, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen. Eine Überprüfung und Erstattung des gegebenenfalls zu viel einbehaltenen Solidaritätszuschlags sei jedoch mit der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung und der Günstigerprüfung möglich.

Weiterhin weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Freigrenze nach § 3 Abs. 3 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 nur für die Einkommensteuer gelte. Für die der Körperschaftsteuer unterliegenden juristischen Personen habe sich nichts geändert. Es gebe somit grundsätzlich keine juristischen Personen, die keinen Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer zahlen würden.

Was ist ab 2021 neu?

Ab Januar 2021 wird der Soli für fast alle abgeschafft: Für rund 90 % derer, die ihn bisher auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere rund 6,5 % entfällt der Zuschlag in Teilen. Im Ergebnis werden damit rund 96,5 % der Zahlenden ab dem 01.01.2021 finanziell bessergestellt. Das stärkt kleinere und mittlere Einkommen, ihnen bleibt insgesamt mehr.


Dt. Bundestag vom 02.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht