In Deutschland sind in den Jahren 2009 bis 2018 insgesamt rund 24,2 Millionen Wertpapiere neu emittiert worden. Dies berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP, die sich auch mit elektronischen Wertpapieren befasst.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token vorgelegt. Es soll „die erste umzusetzende Maßnahme im Rahmen der Blockchain Strategie“ werden. Kernpunkt ist, dass die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren nicht mehr uneingeschränkt gelten soll. Auf die Frage, welche Vorteile sich die Bundesregierung von einem elektronischen Wertpapier verspreche, heißt es in der Antwort, die Schaffung eines elektronischen Wertpapiers sei eine grundsätzliche Entscheidung für die Ermöglichung einer verstärkten Digitalisierung und Anwendung innovativer Technologien im Bereich des Kapitalmarktes.
Wie soll die Übertragung von elektronischen Wertpapieren erfolgen?
Das zivilrechtliche Konzept für die Übertragung von elektronischen Wertpapieren hängt davon ab, welche Rechtsnatur elektronische Wertpapiere haben werden. Die Beratungen über die Rechtsnatur elektronischer Wertpapiere seien in der Bundesregierung aber noch nicht abgeschlossen.
(Dt. Bundestag, hib vom 07.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)