08.08.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

24,2 Millionen Wertpapiere emittiert

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

In Deutschland sind in den Jahren 2009 bis 2018 insgesamt rund 24,2 Millionen Wertpapiere neu emittiert worden. Dies berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP, die sich auch mit elektronischen Wertpapieren befasst.

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token vorgelegt. Es soll „die erste umzusetzende Maßnahme im Rahmen der Blockchain Strategie“ werden. Kernpunkt ist, dass die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren nicht mehr uneingeschränkt gelten soll. Auf die Frage, welche Vorteile sich die Bundesregierung von einem elektronischen Wertpapier verspreche, heißt es in der Antwort, die Schaffung eines elektronischen Wertpapiers sei eine grundsätzliche Entscheidung für die Ermöglichung einer verstärkten Digitalisierung und Anwendung innovativer Technologien im Bereich des Kapitalmarktes.

Wie soll die Übertragung von elektronischen Wertpapieren erfolgen?

Das zivilrechtliche Konzept für die Übertragung von elektronischen Wertpapieren hängt davon ab, welche Rechtsnatur elektronische Wertpapiere haben werden. Die Beratungen über die Rechtsnatur elektronischer Wertpapiere seien in der Bundesregierung aber noch nicht abgeschlossen.

(Dt. Bundestag, hib vom 07.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht