• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 203 Mrd. Euro Schaden durch Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage

02.09.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

203 Mrd. Euro Schaden durch Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage

Der deutschen Wirtschaft entsteht ein jährlicher Schaden von rund 203 Milliarden Euro durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten, Spionage und Sabotage. Damit liegt der Schaden etwas niedriger als im Rekordjahr 2021 mit 223 Milliarden Euro. In den Jahren 2018/2019 waren es erst 103 Milliarden Euro.

Beitrag mit Bild

©pixelrobot/123rf.com

Praktisch jedes Unternehmen in Deutschland wird Opfer von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage: 84 % der Unternehmen waren im vergangenen Jahr betroffen, weitere 9 % gehen davon aus. Dabei sind die Angriffe aus Russland und China zuletzt sprunghaft angestiegen. 43 % der betroffenen Unternehmen haben mindestens eine Attacke aus China identifiziert (2021: 30 %). 36 % haben Urheber in Russland ausgemacht (2021: 23 %). Zugleich gehen die Angreifer immer professioneller vor. Erstmals liegen das organisierte Verbrechen und Banden an der Spitze der Rangliste der Täterkreise. Bei 51 % der betroffenen Unternehmen kamen Attacken aus diesem Umfeld. Vor einem Jahr lag ihr Anteil gerade einmal bei 29 %, vor drei Jahren bei 21 %. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.000 Unternehmen quer durch alle Branchen repräsentativ befragt wurden.

Datendiebstahl: Täter haben es auf die Daten Dritter abgesehen

Beim Diebstahl digitaler Daten haben es die Angreifer verstärkt auf Daten Dritter abgesehen. So geben 68 % der von diesem Delikt betroffenen Unternehmen an, dass Kommunikationsdaten wie E-Mails entwendet wurden (2021: 63 %). Bei fast jedem Zweiten (45 %) waren Kundendaten im Visier – nach nur 31 % vor einem Jahr. In jedem dritten betroffenen Unternehmen wurden unkritische Business-Informationen (38 %) oder Cloud-Zugangsdaten (32 %) gestohlen. Jedes vierte Unternehmen meldet den Verlust kritischer Business-Informationen wie Marktanalysen (28 %) sowie Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (25 %). In rund jedem fünften vom Datendiebstahl betroffenen Unternehmen (18 %) hatten es die Täter auf geistiges Eigentum wie Patente abgesehen, in 14 % flossen Finanzdaten ab.

Cyberangriffe: 45 % fürchten um Existenz

Insbesondere digitale Angriffe beunruhigen die Wirtschaft. 39 % haben in den vergangenen zwölf Monaten erlebt, dass Cyberattacken auf ihr Unternehmen stark zugenommen haben, 45 % meinen, sie haben eher zugenommen. Vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen erleben einen Anstieg der Angriffe. Hier sagen 49 %, die Attacken haben stark zugenommen. 38 %, sie haben eher zugenommen. Die Sorgen vor den Folgen einer Cyberattacke wachsen: 45 % der Unternehmen meinen, dass Cyberattacken ihre geschäftliche Existenz bedrohen können – vor einem Jahr lag der Anteil bei gerade einmal 9 %.

Bei den Cyberangriffen wurden vor allem Attacken auf Passwörter, Phishing und die Infizierung mit Schadsoftware bzw. Malware für die Unternehmen teuer – in jeweils jedem vierten Unternehmen (25 %) ist ein entsprechender Schaden entstehen. Dahinter folgen DDoS-Attacken, um IT-Systeme lahmzulegen (21 %). Ransomware-Attacken haben in 12 % der Unternehmen Schäden verursacht, das ist nach dem Rekordjahr 2021 mit 18 % ein deutlicher Rückgang.


Bitkom vom 31.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)