• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 203 Mrd. Euro Schaden durch Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage

02.09.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

203 Mrd. Euro Schaden durch Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage

Der deutschen Wirtschaft entsteht ein jährlicher Schaden von rund 203 Milliarden Euro durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten, Spionage und Sabotage. Damit liegt der Schaden etwas niedriger als im Rekordjahr 2021 mit 223 Milliarden Euro. In den Jahren 2018/2019 waren es erst 103 Milliarden Euro.

Beitrag mit Bild

©pixelrobot/123rf.com

Praktisch jedes Unternehmen in Deutschland wird Opfer von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage: 84 % der Unternehmen waren im vergangenen Jahr betroffen, weitere 9 % gehen davon aus. Dabei sind die Angriffe aus Russland und China zuletzt sprunghaft angestiegen. 43 % der betroffenen Unternehmen haben mindestens eine Attacke aus China identifiziert (2021: 30 %). 36 % haben Urheber in Russland ausgemacht (2021: 23 %). Zugleich gehen die Angreifer immer professioneller vor. Erstmals liegen das organisierte Verbrechen und Banden an der Spitze der Rangliste der Täterkreise. Bei 51 % der betroffenen Unternehmen kamen Attacken aus diesem Umfeld. Vor einem Jahr lag ihr Anteil gerade einmal bei 29 %, vor drei Jahren bei 21 %. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.000 Unternehmen quer durch alle Branchen repräsentativ befragt wurden.

Datendiebstahl: Täter haben es auf die Daten Dritter abgesehen

Beim Diebstahl digitaler Daten haben es die Angreifer verstärkt auf Daten Dritter abgesehen. So geben 68 % der von diesem Delikt betroffenen Unternehmen an, dass Kommunikationsdaten wie E-Mails entwendet wurden (2021: 63 %). Bei fast jedem Zweiten (45 %) waren Kundendaten im Visier – nach nur 31 % vor einem Jahr. In jedem dritten betroffenen Unternehmen wurden unkritische Business-Informationen (38 %) oder Cloud-Zugangsdaten (32 %) gestohlen. Jedes vierte Unternehmen meldet den Verlust kritischer Business-Informationen wie Marktanalysen (28 %) sowie Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (25 %). In rund jedem fünften vom Datendiebstahl betroffenen Unternehmen (18 %) hatten es die Täter auf geistiges Eigentum wie Patente abgesehen, in 14 % flossen Finanzdaten ab.

Cyberangriffe: 45 % fürchten um Existenz

Insbesondere digitale Angriffe beunruhigen die Wirtschaft. 39 % haben in den vergangenen zwölf Monaten erlebt, dass Cyberattacken auf ihr Unternehmen stark zugenommen haben, 45 % meinen, sie haben eher zugenommen. Vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen erleben einen Anstieg der Angriffe. Hier sagen 49 %, die Attacken haben stark zugenommen. 38 %, sie haben eher zugenommen. Die Sorgen vor den Folgen einer Cyberattacke wachsen: 45 % der Unternehmen meinen, dass Cyberattacken ihre geschäftliche Existenz bedrohen können – vor einem Jahr lag der Anteil bei gerade einmal 9 %.

Bei den Cyberangriffen wurden vor allem Attacken auf Passwörter, Phishing und die Infizierung mit Schadsoftware bzw. Malware für die Unternehmen teuer – in jeweils jedem vierten Unternehmen (25 %) ist ein entsprechender Schaden entstehen. Dahinter folgen DDoS-Attacken, um IT-Systeme lahmzulegen (21 %). Ransomware-Attacken haben in 12 % der Unternehmen Schäden verursacht, das ist nach dem Rekordjahr 2021 mit 18 % ein deutlicher Rückgang.


Bitkom vom 31.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


14.08.2025

Meta: Eilantrag gegen KI-Datennutzung gescheitert

Ein Eilantrag der niederländischen Stiftung SOMI gegen Meta ist gescheitert. Das OLG sah keine Dringlichkeit, um die Nutzung von Daten für KI-Zwecke zu stoppen.

weiterlesen
Meta: Eilantrag gegen KI-Datennutzung gescheitert

Meldung

©asbe24/fotolia.com


14.08.2025

In familienfreundlichen Betrieben nehmen Väter häufiger Elternzeit

Trotz politischer Reformen bleibt die Elternzeit meist Frauensache. Doch wie stark beeinflusst ein familienfreundliches Betriebsklima die Entscheidung von Vätern?

weiterlesen
In familienfreundlichen Betrieben nehmen Väter häufiger Elternzeit

Steuerboard

Raphael Baumgartner


13.08.2025

Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 AStG nach dem Referentenentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes

Im Rahmen der Umsetzungen der Vorgaben der ATAD schoss der deutsche Gesetzgeber über das Ziel hinaus und hielt weitestgehend unverändert an seinen Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (sog. erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung) fest. In der Praxis stellt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung alle Parteien vor fast unlösbare Aufgaben. Diese Tatsache hat nun Einzug in das Gesetzgebungsverfahren gefunden.

weiterlesen
Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 AStG nach dem Referentenentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank