26.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

2. Quartal 2016: Reallöhne steigen erneut

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Weil die Inflation nur 0,1 Prozent betrug, verbleiden die nominalen Lohnsteigerungen von 2,4 Prozent zum größten Teil bei den Beschäftigten.

Der Reallohnindex in Deutschland ist nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 um 2,3 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrug der nominale Verdienstanstieg 2,4 Prozent.

Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste inklusive Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Der Reallohnindex stellt die Veränderung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Verarbeitendes Gewerbe diesmal Schlusslicht

Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe haben sich die Nominallöhne zwischen dem zweiten Quartal 2015 und dem zweiten Quartal 2016 mit + 1,0 Prozent unterdurchschnittlich erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bedeutende Tarifabschlüsse der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie noch nicht wirksam beziehungsweise nicht ausgezahlt wurden. Die nominalen Verdienste ohne Sonderzahlungen sind dagegen im betrachteten Zeitraum in dieser Branche gestiegen (+ 1,0 Prozent). Die zuvor beschriebene Entwicklung der Nominallöhne mit und ohne Sonderzahlungen zeigt sich auch bei den Tarifverdiensten.

Besonders gute Verdienstzuwächse

In den Wirtschaftszweigen „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (+ 4,7 Prozent), „Verkehr und Lagerei“ (+ 3,2 Prozent) sowie im Gastgewerbe (+ 3,0 Prozent) gab es vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 die höchsten nominalen Verdienststeigerungen. In diesen Branchen fiel die Entwicklung der Tarifverdienste ebenfalls überdurchschnittlich hoch aus.

(Destatis, PM 335/16 vom 22.09.2016 / Viola C. Didier)


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