26.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

2. Quartal 2016: Reallöhne steigen erneut

Beitrag mit Bild

Weil die Inflation nur 0,1 Prozent betrug, verbleiden die nominalen Lohnsteigerungen von 2,4 Prozent zum größten Teil bei den Beschäftigten.

Der Reallohnindex in Deutschland ist nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 um 2,3 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrug der nominale Verdienstanstieg 2,4 Prozent.

Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste inklusive Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Der Reallohnindex stellt die Veränderung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Verarbeitendes Gewerbe diesmal Schlusslicht

Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe haben sich die Nominallöhne zwischen dem zweiten Quartal 2015 und dem zweiten Quartal 2016 mit + 1,0 Prozent unterdurchschnittlich erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bedeutende Tarifabschlüsse der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie noch nicht wirksam beziehungsweise nicht ausgezahlt wurden. Die nominalen Verdienste ohne Sonderzahlungen sind dagegen im betrachteten Zeitraum in dieser Branche gestiegen (+ 1,0 Prozent). Die zuvor beschriebene Entwicklung der Nominallöhne mit und ohne Sonderzahlungen zeigt sich auch bei den Tarifverdiensten.

Besonders gute Verdienstzuwächse

In den Wirtschaftszweigen „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (+ 4,7 Prozent), „Verkehr und Lagerei“ (+ 3,2 Prozent) sowie im Gastgewerbe (+ 3,0 Prozent) gab es vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 die höchsten nominalen Verdienststeigerungen. In diesen Branchen fiel die Entwicklung der Tarifverdienste ebenfalls überdurchschnittlich hoch aus.

(Destatis, PM 335/16 vom 22.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)