Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) hat im Jahr 2015 insgesamt 2.847 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen gegen Arbeitgeber eingeleitet.
Von den insgesamt 2.847 Mindestlohn-Verfahren waren 2.061 davon wegen der Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. 705 Verfahren seien wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz und 81 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet worden. Die Ermittlungsverfahren betreffen ausschließlich Arbeitgeber. Zur Anzahl der von diesen Verstößen betroffenen Arbeitnehmer liegen keine statistischen Daten vor.
Prüfungsdichte soll erhöht werden
„Die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns gehört nach wie vor zu den vordringlichen und strategisch wichtigen Aufgaben und Zielen der Zollverwaltung“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8513) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8347). Entsprechend werde es in diesem Bereich in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 insgesamt 1.600 zusätzliche Planstellen geben. Um die Prüfungsdichte des Mindestlohns schon zuvor zu erhöhen, würden zusätzlich im Jahr 2016 fertig ausgebildete Nachwuchskräfte, die ursprünglich für andere Arbeitsbereiche der Zollverwaltung vorgesehen gewesen seien, mit Vorrang in die FKS umgesteuert. Bereits im vergangenen Jahr seien fertig ausgebildete Nachwuchskräfte der Zollverwaltung vorrangig dem Bereich der FKS zugeordnet worden.
(Bundestag, hib vom 03.06.2016/ Viola C. Didier)