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19.09.2016

Meldung, Steuerrecht

11-Punkte-Agenda für faire Unternehmensbesteuerung

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Das Bundeswirtschaftsministerium will aus “Apple” die richtigen Lehren ziehen und Steuervermeidung in Deutschland und Europa wirksam bekämpfen.

Bundesminister Sigmar Gabriel und der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans haben vor dem Hintergrund der aktuellen EU-Beihilfeentscheidung im Fall Apple eine Agenda für faire Unternehmensbesteuerung erarbeitet.

Kreative Steuergestaltung transnationaler Konzerne soll künftig wirksam bekämpft werden. Dabei soll die 11-Punkte-Agenda für faire Unternehmensbesteuerung helfen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Sachverhalte aufklären und Steuern nachfordern

Eine der in Deutschland registrierten Apple-Gesellschaften, die für den Verkauf von Apple-Geräten über die Apple-Stores zuständig ist, generiert beinahe eine halbe Milliarde Euro Umsatz. Der Gewinn hingegen beträgt nur ca. zehn Millionen Euro. Entsprechend niedrig sind die Steuerzahlungen. Hier und in vergleichbaren Fällen muss durch das Bundeszentralamt für Steuern und das BMF aufgedeckt werden, ob sich Apple „künstlich arm“ rechnet. Das BMF muss über die Länderfinanzverwaltungen zumindest den Nachweis über die Unbedenklichkeit der von Apple deklarierten Ergebnisse erwirken, oder Steuern nachfordern.

Steuervollzug durch Prüfungsstandards stärken

Der Steuervollzug muss möglichst in der gesamten EU gestärkt werden. Es sollen aber zeitnah auch alle Möglichkeiten auf nationaler Ebene ausgeschöpft werden. Dazu gehören bundesweit einheitliche Prüfungsstandards, regelmäßige Betriebsprüfungen auch in Bezug auf Beteiligungen an Briefkastenfirmen sowie Steuerprüfungen bei Unternehmen und Vermögenden, die Beteiligungen und Geschäfte in Nicht-EU-Staaten unterhalten.

Einführung gemeinsamer Steuerprüfungen (sog. Joint Audits)

Die nationalen Steuerverwaltungen müssen im Rahmen gemeinsamer Steuerprüfungen besser kooperieren. Hierfür müssen die Grundlagen geschaffen werden. Ziel ist eine Institutionalisierung durch die EU.

Berichtspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungsfälle

Zur besseren Analyse unerwünschter grenzüberschreitender Steuergestaltungen soll in Deutschland eine Berichtspflicht des BMF/Bundeszentralamts für Steuern gegenüber dem Deutschen Bundestag institutionell etabliert werden, um zeitnah die erforderlichen gesetzgeberischen oder Verwaltungsmaßnahmen einleiten zu können. In diesen Bericht sollten Meldungen über potenziellen Gestaltungsmissbrauch der Finanzverwaltungen der Länder dargestellt werden und um eigene Erkenntnisse des BMF/Bundeszentralamts für Steuern ergänzt werden. Bislang erfolgt ein entsprechender Austausch informell im Rahmen der Bund-Länder-Sitzungen der Außensteuer-Referatsleiter der Finanzministerien. Die Informationen der Länder müssen auch dem Bundestag als Steuergesetzgeber zur Verfügung stehen.

Offenlegung von Steuersparmodellen

Steuersparmodelle müssen offengelegt und stärker beaufsichtigt werden, damit aggressive (legale) Steuersparmodelle schnell effektiv unterbunden werden und nicht zum Geschäftsmodell von Beratungsunternehmen werden. Auf europäischer und nationaler Ebene sollte eine generelle Genehmigungspflicht geprüft werden.

(BMWi und FinMin Nordrhein-Westfalen vom 15.09.2016/ Viola C. Didier)


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