• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 11 Prozent der 65- bis 74-Jährigen sind erwerbstätig

20.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

11 Prozent der 65- bis 74-Jährigen sind erwerbstätig

Beitrag mit Bild

©Robert Kneschke/fotolia.com

Jede neunte Person zwischen 65 und 74 Jahren in Deutschland ging im Jahr 2016 einer Erwerbstätigkeit nach. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, waren das 942.000 der 8,3 Millionen Personen in diesem Alter.

Vor zehn Jahren war der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 65 bis 74 gerade einmal halb so hoch (5 Prozent) gewesen. Seit 2012 wird die Grenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Am Ende des Berichtszeitraums 2016 galt eine Altersgrenze von 65 Jahren und 5 Monaten.

Unterschiede nach Geschlecht

Unterschiedlich hoch waren die Anteile bei Männern und Frauen: 15 Prozent der Männer zwischen 65 und 74 Jahren und 8 Prozent der Frauen der gleichen Altersgruppe waren 2016 erwerbstätig. 2006 hatten diese Werte noch bei 7 Prozent beziehungsweise 4 Prozent gelegen.

Einkommen als Zuverdienst zur Rente

Für rund 37 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 65 und 74 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts. Damit gab es 2016 in Deutschland 346.000 Personen, die im Rentenalter überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen lebten. Für die Mehrheit der Erwerbstätigen zwischen 65 und 74 Jahren war dieses Einkommen aber ein Zuverdienst, sie lebten in erster Linie von ihrer Rente (58 Prozent). Jeweils 3 Prozent lebten überwiegend entweder von Einkünften ihrer Angehörigen oder von sonstigen Einkünften wie etwa Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung. Nach Definition der International Labour Organization (ILO) ist erwerbstätig, wer in der betrachteten Berichtswoche einer mindestens einstündigen bezahlten, selbstständigen oder mithelfenden Arbeit nachgegangen ist.

(Destatis, PM vom 12.07.2017/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)