• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 11. GWB-Novelle: Kartellrecht wird verschärft

08.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

11. GWB-Novelle: Kartellrecht wird verschärft

Am 07.11.2023 ist mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine wichtige Reform des Wettbewerbsrechts in Kraft getreten.

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Mit der Novelle des GWB stärkt die Bundesregierung die Arbeit des Bundeskartellamts, das nun über zusätzliche Instrumente verfügt und zielgerichtet überall dort eingreifen kann, wo der Wettbewerb nicht funktioniert.

Nach sogenannten Sektoruntersuchungen kann die Kartellbehörde neuen Anbietern den Zugang zum Markt erleichtern. Sie kann stillschweigende Abstimmungen großer Anbieter direkt bekämpfen und in extremen Fällen marktmächtige Unternehmen sogar entflechten. Mit der Gesetzesnovelle werden die Chancen von Wettbewerbern, insbesondere von Start-ups und KMU, gestärkt. Denn ein funktionierender Wettbewerb, niedrigere Preise und Innovationen kommen allen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.

Effektiver gegen Wettbewerbsstörungen vorgehen

Das Bundeskartellamt kann sogar die organisatorische Trennung von Unternehmensbereichen und als Ultima Ratio auch eine eigentumsrechtliche Entflechtung anordnen. Die Novelle vereinfacht es auch, Vorteile abzuschöpfen, wenn Unternehmen diese durch Wettbewerbsverstöße erlangt haben.

Mit den Sektoruntersuchungen untersucht die Kartellbehörde die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen. Sie richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen und gehen keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellverstoß nach. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchungen liefern wichtige Erkenntnisse für weitere Verfahren. Bisher endeten diese Untersuchungen in der Regel lediglich mit einem Bericht.

Vor Inkrafttreten der 11. GWB-Novelle gab es Sektoruntersuchungen etwa in der Entsorgungswirtschaft, dem Lebensmitteleinzelhandel oder bei Baustoffen. Aktuell führt das Bundeskartellamt Sektoruntersuchungen beispielsweise zu Raffinerien, zum Kraftstoffgroßhandel sowie zu Ladesäulen für Elektrofahrzeuge durch.

Die 11. GWB-Novelle war eine Antwort auf die krisenhaften (Preis-)Entwicklungen, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine besonders deutlich zutage getreten sind.


Bundesregierung vom 08.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)