10.07.2024

Arbeitsrecht, Meldung

11 % der Firmen bieten eine Vier-Tage-Woche

Eine aktuelle Randstad-ifo-Personalleiter-Befragung zeigt, dass rund 11 % der deutschen Unternehmen bereits eine Vier-Tage-Woche anbieten.

Beitrag mit Bild

© fotomek/fotolia.com

Die jüngste Randstad-ifo-Personalleiter-Befragung befasst sich mit dem Phänomen der Vier-Tage-Woche und deren Varianten. „51 % der Mitarbeitenden mit einer Vier-Tage-Woche verzichten auf einen Teil des Gehaltes, um nur vier Tage in der Woche arbeiten zu müssen“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller. 39 % verteilen ihre Vollzeitstelle auf vier statt fünf Arbeitstage. Und nur 10 % können ihre Arbeitszeit bei vollem Lohn verringern.

Zusätzlich zu den 11 % planen nur weitere 2 % der Firmen, die Vier-Tage-Woche künftig anzubieten. Immerhin 19 % diskutieren derzeit darüber. Für 30 % der Firmen ist sie schlicht nicht möglich. Und für 38 % der Unternehmen ist sie kein Thema.

Weitere Ergebnisse der Befragung

„Viele Personaler erwarten durch eine verkürzte Arbeitszeit einen größeren Bedarf an Beschäftigten“, sagt Schaller weiter. Das sagen 59 %, wenn es um eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich geht. Einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, um die Vier-Tage-Woche im Betrieb zu etablieren, sehen 52 % als ein Hindernis. Einkommensverluste für die gesamte Wirtschaft befürchten 40 %. Allgemein keine positiven Effekte erwarten 37 %. Auf eine stärkere Bindung ihrer Mitarbeitenden hoffen 35 % und auf eine höhere Motivation der Mitarbeitenden 32 % der Personalleiter.


ifo Institut vom 05.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht