• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 103 US-Unternehmen verpflichten sich zum EU-US-Datenschutzschild

01.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

103 US-Unternehmen verpflichten sich zum EU-US-Datenschutzschild

Beitrag mit Bild

Das „Privacy Shield“ ersetzt das vom Europäischen Gerichtshof gekippte Safe-Habor-Abkommen.

Seit dem 01.08.2016, genau einen Monat nach dem Inkrafttreten des EU-US-Datenschutzschildes, haben sich bereits 103 US-amerikanische Unternehmen beim US-Handelsministerium zur Einhaltung des EU-US-Datenschutzschildes verpflichtet – darunter auch Software-Riese Microsoft.

Alle zertifizierten Unternehmen können personenbezogene Daten aus der EU entsprechend den EU-Datenschutzvorschriften erhalten. Europäische Unternehmen können anhand eines Verzeichnisses leicht überprüfen, ob ihre amerikanischen Partner zertifiziert sind.

440 Unternehmen warten auf Zertifizierung

Das US-Handelsministerium überwacht und prüft aktiv, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Zurzeit überprüft das US-Handelsministerium die Datenschutzvorschriften von weiteren 190 Unternehmen, die in die Liste aufgenommen werden wollen. Zusätzliche 250 Unternehmen haben mit dem Zertifizierungsprozess begonnen.

Ständige Überprüfung der Datenschutzstandards

Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen. Das Handelsministerium wird sicherstellen, dass Unternehmen, die nicht mehr Mitglied des Datenschutzschilds sind, weiterhin anwenden, solange sie diese Daten speichern.

(Europäische Kommission vom 01.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank