• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 103 US-Unternehmen verpflichten sich zum EU-US-Datenschutzschild

01.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

103 US-Unternehmen verpflichten sich zum EU-US-Datenschutzschild

Beitrag mit Bild

Das „Privacy Shield“ ersetzt das vom Europäischen Gerichtshof gekippte Safe-Habor-Abkommen.

Seit dem 01.08.2016, genau einen Monat nach dem Inkrafttreten des EU-US-Datenschutzschildes, haben sich bereits 103 US-amerikanische Unternehmen beim US-Handelsministerium zur Einhaltung des EU-US-Datenschutzschildes verpflichtet – darunter auch Software-Riese Microsoft.

Alle zertifizierten Unternehmen können personenbezogene Daten aus der EU entsprechend den EU-Datenschutzvorschriften erhalten. Europäische Unternehmen können anhand eines Verzeichnisses leicht überprüfen, ob ihre amerikanischen Partner zertifiziert sind.

440 Unternehmen warten auf Zertifizierung

Das US-Handelsministerium überwacht und prüft aktiv, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Zurzeit überprüft das US-Handelsministerium die Datenschutzvorschriften von weiteren 190 Unternehmen, die in die Liste aufgenommen werden wollen. Zusätzliche 250 Unternehmen haben mit dem Zertifizierungsprozess begonnen.

Ständige Überprüfung der Datenschutzstandards

Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen. Das Handelsministerium wird sicherstellen, dass Unternehmen, die nicht mehr Mitglied des Datenschutzschilds sind, weiterhin anwenden, solange sie diese Daten speichern.

(Europäische Kommission vom 01.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)