• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • § 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

17.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

§ 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

Beitrag mit Bild

Einziehung eines GmbH-Anteils: Das Einwurf-Einschreiben erfüllt die formale Anforderungen eines eingeschriebenen Briefs.

Erfüllt ein Einwurf-Einschreiben die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG? Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bislang offene Rechtsfragen zu dem Thema beantwortet.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.09.2016 (Az. II ZR 299/15) zwei Streitfragen rund um das 1997 eingeführte Einwurf-Einschreiben geklärt. Zum einen erfüllt dieses nach Ansicht des BGH die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG. Zum anderen hat der BGH die dem Einwurf-Einschreiben zukommende Beweiskraft geklärt: Bei Vorlage der Belege besteht ein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger.

Folgen für die Praxis

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Fälle, in denen das Gesetz die Übersendung per „eingeschriebenem Brief“ verlangt. Wichtig ist sie damit vor allem für die Einberufung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen. Aber auch für das Arbeitsrecht ist diese Entscheidung von großer Relevanz. Lesen Sie mehr zu den Folgen des Urteils für die Praxis in der Kurzkommentierung RA Dr. Peter Etzbach, LL.M. und RAin Sarah Scharf in DER BETRIEB vom 13.01.2017, Heft 01-02, Seite 53 sowie online unter DB1226626.


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank