• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • § 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

17.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

§ 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

Beitrag mit Bild

Einziehung eines GmbH-Anteils: Das Einwurf-Einschreiben erfüllt die formale Anforderungen eines eingeschriebenen Briefs.

Erfüllt ein Einwurf-Einschreiben die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG? Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bislang offene Rechtsfragen zu dem Thema beantwortet.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.09.2016 (Az. II ZR 299/15) zwei Streitfragen rund um das 1997 eingeführte Einwurf-Einschreiben geklärt. Zum einen erfüllt dieses nach Ansicht des BGH die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG. Zum anderen hat der BGH die dem Einwurf-Einschreiben zukommende Beweiskraft geklärt: Bei Vorlage der Belege besteht ein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger.

Folgen für die Praxis

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Fälle, in denen das Gesetz die Übersendung per „eingeschriebenem Brief“ verlangt. Wichtig ist sie damit vor allem für die Einberufung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen. Aber auch für das Arbeitsrecht ist diese Entscheidung von großer Relevanz. Lesen Sie mehr zu den Folgen des Urteils für die Praxis in der Kurzkommentierung RA Dr. Peter Etzbach, LL.M. und RAin Sarah Scharf in DER BETRIEB vom 13.01.2017, Heft 01-02, Seite 53 sowie online unter DB1226626.


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank