• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • § 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

17.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

§ 21 GmbHG: BGH beantwortet Streitfragen zum Einwurf-Einschreiben

Beitrag mit Bild

Einziehung eines GmbH-Anteils: Das Einwurf-Einschreiben erfüllt die formale Anforderungen eines eingeschriebenen Briefs.

Erfüllt ein Einwurf-Einschreiben die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG? Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bislang offene Rechtsfragen zu dem Thema beantwortet.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.09.2016 (Az. II ZR 299/15) zwei Streitfragen rund um das 1997 eingeführte Einwurf-Einschreiben geklärt. Zum einen erfüllt dieses nach Ansicht des BGH die Anforderungen an die Zustellung mittels „eingeschriebenen Briefes“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG. Zum anderen hat der BGH die dem Einwurf-Einschreiben zukommende Beweiskraft geklärt: Bei Vorlage der Belege besteht ein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger.

Folgen für die Praxis

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Fälle, in denen das Gesetz die Übersendung per „eingeschriebenem Brief“ verlangt. Wichtig ist sie damit vor allem für die Einberufung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen. Aber auch für das Arbeitsrecht ist diese Entscheidung von großer Relevanz. Lesen Sie mehr zu den Folgen des Urteils für die Praxis in der Kurzkommentierung RA Dr. Peter Etzbach, LL.M. und RAin Sarah Scharf in DER BETRIEB vom 13.01.2017, Heft 01-02, Seite 53 sowie online unter DB1226626.


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht