Das neue Nachweisgesetz gilt seit Mitte des Jahres. Mit den neuen Vorgaben zur Dokumentation und Auskunft kamen eine Menge rechtlicher und praktischer Fragen auf. Welche Änderungen gilt es zu beachten? Wann und wie hat die Dokumentation zu erfolgen und wann muss hierüber Auskunft gegeben werden? Die Zusammenstellung der wichtigsten Beiträge aus DER BETRIEB und der Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen (ZAU) liefert einen Leitfaden und praktische Handlungsempfehlungen.
Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber auf den Wirecard-Skandal reagiert und die Bereiche Corporate Governance, aufsichtliche Bilanzkontrolle (Enforcement) und Abschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen umfangreichen Änderungen unterzogen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Abschlusserstellung und -prüfung für das Geschäftsjahr 2021 erstmals unter den neuen Rahmenbedingungen erfolgen wird, während die neuen Anforderungen an die Corporate Governance zeitnah implementiert werden müssen, sofern noch nicht geschehen.
Das aktuelle Dossier gibt einen Überblick, worauf sich Unternehmen bei der Umsetzung des FISG einstellen müssen und gibt Hinweise zur normgerechten Umsetzung.
Der nichtfinanziellen Berichterstattung kommt eine wesentliche Rolle für die Transformation der europäischen Wirtschaft mit Blick auf die Ziele des EU Green Deals zu. Mit dem Entwurf für eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) liegen die Vorschläge der EU-Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf dem Tisch. Flankiert von weiteren Rechtsakten wie der EU-Taxonomieverordnung zur Klassifizierung „grüner“ Wirtschaftsaktivitäten werden auf Unternehmen eine Vielzahl neuer Berichtspflichten zukommen. Da der CSRD-Entwurf auch eine massive Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen enthält, werden viele Unternehmen sich erstmals intensiv mit der Thematik Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen müssen.
Das Dossier kombiniert Aufsätze zu den wichtigsten, aktuellen Änderungen im Sanierungs- und Sanierungssteuerrecht. Berücksichtigung findet dabei insbesondere das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG). Die Aufsätze geben einen Überblick über die Sanierungshilfen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) und eingehende Analysen zum Restrukturierungsplan, zu den neuen Anforderungen an die Eigenverwaltung gem. §§ 270 ff. InsO und den vielfältigen Geschäftsleiterpflichten und Haftungsrisiken in der Krise der Gesellschaft. Das neue Recht hat bedeutende steuerliche Auswirkungen, die in mehreren Aufsätzen ausführlich erörtert werden. Fachübergreifend werden auch betriebswirtschaftliche sowie arbeitsrechtliche Aspekte in Sanierungskonstellationen untersucht.
Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen haben zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen aufgeworfen. In diesem Dossier haben wir die wichtigsten Themen und Antworten zusammengestellt – von Kurzarbeit, über Personalkostenreduzierung und Urlaub bis hin zu Restrukturierungsfragen. Verschaffen Sie sich einen schnellen aber umfassenden Überblick zu allen Themen rund um das „Krisenarbeitsrecht“, um Zeit zu sparen, rechtskonform zu agieren und etwaige Arbeitgeberhaftung zu vermeiden.
Kurzarbeit gilt als Mittel der Wahl zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels versuchen Unternehmen Entlassungen zu vermeiden, um für die Zeit nach der Krise bestmög-lich aufgestellt zu sein. Bei der Einführung von Kurzarbeit sind aber zahlreiche rechtliche Voraussetzungen zu beachten, um im Nachgang hohe Strafen und Rück-zahlungen zu vermeiden. Daneben ist zu beachten, dass die Förderung von Kurzar-beit kein durchlaufender Posten ist und daher auch in der betriebswirtschaftlichen Planung frühzeitig berücksichtigt werden sollte.
Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie wünschten sich 40% der Arbeitnehmer in Deutschland die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Was muss der Arbeitgeber alles tun, wenn ein Mitarbeiter Homeoffice beantragt? Ist er verpflichtet, dem Ersuchen des Arbeitnehmers nachzukommen? Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Einschränkungen und Herausforderungen der aktuellen Corona-Krise? Was ist steuerrechtlich zu beachten?
Das aktualisierte und erweiterte Dossier von DER BETRIEB beantwortet Ihnen diese Fragen und greift zusätzlich Aspekte wie Datensicherheit und steuerliche Betrachtungen auf.
Das Datenschutzrecht entwickelt sich äußerst dynamisch. Aktuelle Herausforderungen wie Telearbeit während der COVID-19-Pandemie, das EuGH-Urteil zu Datentransfers in Drittstaaten, der Brexit oder das Inkrafttreten der DSGVO zwingen Unternehmen und Organisationen sich ständig an neue Entwicklungen anzupassen.
Das aktualisierte und erweiterte Dossier „Datenschutz“ liefert einen umfassenden und praxisnahen Überblick über die aktuellen Entwicklungen. Es hilft angesichts des dynamischen Fortgangs den Überblick zu behalten und die unternehmensinterne Datenschutz-Compliance stetig anzupassen.
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Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (C19-AuswBekG) ermöglicht im Jahr 2020 virtuelle Hauptversammlungen (HV). Zudem kann die HV in 2020 während des gesamten Geschäftsjahrs – also nicht nur in den ersten acht Monaten – durchgeführt werden.
Insbesondere Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäische Gesellschaften (SE) haben nun die Wahl: zum einen können sie sich für eine virtuelle HV entscheiden. Die Beiträge von Götze/Roßkopf und Bücker/Kulenkamp/Schwarz/Seibt/Bonin im Dossier analysieren die dazu neu geschaffenen Vorschriften des C19-AuswBekG, klären Zweifelsfragen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Ein Praxisleitfaden hilft bei der konkreten Durchführungen einer virtuellen HV.
Zum anderen können sich die Gesellschaften dafür entscheiden, auf die Aufhebung bzw. die Lockerung von Kontakt- und Versammlungsverboten zu warten, um eine Präsenz-HV durchzuführen, die darauf ausgelegt ist, durch organisatorische Maßnahmen der Beschränkung von Teilnehmerzahlen bei öffentlichen Veranstaltungen und erhöhten Anforderungen an den Gesundheitsschutz gerecht zu werden. Dazu analysieren Noack/Zetzsche die Rechtslage und stellen Szenarien vor, wie eine Präsenz-HV in Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann. Diese Optionen bestehen über das Jahr 2020 hinaus.
Der EuGH hat im Mai dieses Jahres mit einem Paukenschlag gefordert, dass alle Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, Zeiterfassungssysteme einzurichten. So kursierte die Botschaft durch sämtliche Medien – von der Tagespresse über Pressemitteilungen bis hin zu zahlreichen Fachpublikationen. Aber was folgt nun daraus? Ein verbindlicher Anspruch auf Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer? Wie sollten Unternehmen aktuell reagieren? Fragen über Fragen, die dazu geführt haben, dass wir – zusammen mit dem Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) – für Sie ein Kooperations-Dossier zusammengestellt haben, um die wichtigsten Aspekte des deutschen Arbeitszeitrechts übersichtlich und fokussiert zu beleuchten.
Das aktuelle DER BETRIEB-Dossier liefert einen arbeitsrechtlichen Überblick zur aktuellen Rechtslage und zu den Folgen der EuGH-Entscheidung.