RA Dr. Felix Werner, Hogan Lovells International LLP
Meldung
29.05.2026
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung
Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

