RA Dr. Felix Werner, Hogan Lovells International LLP
Meldung
07.04.2026
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

