RA Dr. Felix Werner, Hogan Lovells International LLP
Meldung
07.01.2026
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

