RA Dr. Felix Werner, Hogan Lovells International LLP
Meldung
06.02.2026
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit
Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

