RA/FAStR/FAHGR Dr. Thomas Hausbeck, LL.M., ist Partner bei SKW Schwarz in München.
Meldung
22.05.2026
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

