RA Hanno Dassel ist Associate bei POELLATH in Berlin
Meldung
29.01.2026
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

