RA Hanno Dassel ist Associate bei POELLATH in Berlin
Steuerboard
14.04.2026
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

