RA Hanno Dassel ist Associate bei POELLATH in Berlin
Meldung
17.11.2025
Mietzahlungen als Spenden zulässig
Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

